Werbung für Zigaretten wird in Deutschland weiter eingeschränkt

Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte wird in Deutschland weiter eingeschränkt. Ab dem kommenden Jahr ist die Reklame auch im Kino nur noch eingeschränkt erlaubt.
Werbung für Zigaretten und andere Produkte zum Rauchen wird ab dem kommenden Jahr weiter reglementiert. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Werbung für Zigaretten und andere Produkte zum Rauchen wird ab dem kommenden Jahr weiter reglementiert. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Werbung für Zigaretten und andere Produkte zum Rauchen wird ab dem kommenden Jahr weiter reglementiert. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Werbung für Zigaretten und andere Produkte zum Rauchen wird ab dem kommenden Jahr weiter reglementiert. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk

Werbung fürs Rauchen weiter eingeschränkt

Der Bundestag hat die Werbung für das Rauchen in Deutschland weiter beschränkt. Am gestrigen Donnerstag (2. Juli 2020) beschloss das Parlament Kinowerbung für Zigaretten nur noch dann zu erlauben, wenn der Film ab 18 Jahren freigegeben ist. Auch Gratis-Proben dürfen außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr verteilt werden.

Ab 2022 gilt zudem ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen. Dieses betrifft allerdings nur herkömmliche Tabakprodukte – fürs Erste. Ab 2023 ist Außenwerbung auch für Tabakerhitzer verboten, im Folgejahr schließt es ebenso E-Zigaretten ein. Noch muss der Bundesrat aber zustimmen.

„Aufklärung“ notwendig: Tabakindustrie kritisiert Entscheidung

Die zusätzlichen Verbote werden seit Jahren von Medizinern gefordert. Sie sollen vor allem junge Menschen vor dem Einstieg bewahren. Kritik kam allerdings vonseiten der Tabakindustrie. Diese argumentierte, dass „Aufklärung“ über neue Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten möglich sein müsse, um Raucher zum Umstieg zu bewegen. Bei den Alternativprodukten sei das Gesundheitsrisiko im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten geringer.

Keine Pläne für Werbeverbot bei Alkohol oder Süßigkeiten

Wegen gesundheitlicher Risiken gab es 2016 auch Pläne, ein entsprechendes Werbeverbot bei Alkohol und Süßigkeiten umzusetzen. Diese wurde zwar nie im Bundestag beschlossen, Ende des letzten Jahres gab die Unionsfraktion allerdings den Weg für einen zweiten Anlauf frei.

Laut der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Gitta Connemann seien entsprechende Maßnahmen derzeit nicht geplant. Tabak sei „das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Konsum krank macht und tötet. Ein Glas Wein macht noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur