Darf man bald am Arbeitsplatz Cannabis rauchen?

In Deutschland darf man bald Cannabis nutzen. Aber was heißt das für die Arbeit? Darf man in der Mittagspause einen Joint rauchen?
Darf man künftig auch am Arbeitsplatz einen Joint rauchen? Eher Jein. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk
Darf man künftig auch am Arbeitsplatz einen Joint rauchen? Eher Jein. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk

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Originaltext und -zitate im Originalbeitrag: Cannabis-Legalisierung: Darf man künftig am Arbeitsplatz kiffen?

Darf man bald auch bei der Arbeit Cannabis rauchen?

Erwachsene dürfen in Deutschland bald Cannabis nutzen. Aber das heißt nicht, dass man bei der Arbeit einen Joint rauchen darf. Das hat Prof. Michael Fuhlrott gesagt. Er ist ein Experte für Arbeitsrecht beim Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

Die Arbeit darf nicht schlechter werden durch Cannabis

Der Grund ist: Arbeitnehmer:innen müssen gute Arbeit leisten. Wenn sie das wegen Cannabis nicht mehr können, kann es Probleme geben. Auch wenn das Rauchen von Cannabis in einer Firma nicht verboten ist. Der Anwalt sagt: Die Arbeit kann schon als schlechter angesehen werden, wenn ein Mitarbeiter im Büro plötzlich ruhig und leise ist.

Firmen sollten Regeln für Cannabis machen

Firmen sollten Regeln für Cannabis machen. Zum Beispiel könnte das Rauchen von Cannabis auf dem ganzen Firmengelände verboten werden. Aber der Chef hat auch eine Pflicht, sagt Fuhlrott: Wenn jemand sichtbar Drogen genommen hat, muss der Chef eingreifen und den Mitarbeiter nach Hause schicken.

Nach der Arbeit dürfen Mitarbeiter Cannabis rauchen – mit einer Ausnahme

Nach der Arbeit dürfen Mitarbeiter Cannabis rauchen. Das geht den Chef nichts an. Aber die Mitarbeiter müssen am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit kommen und ihre normale Arbeit machen. Sie dürfen schon einen Joint anzünden, wenn sie das Firmengelände verlassen. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn die Mitarbeiter noch Arbeitskleidung tragen und man sie deshalb mit der Firma verbindet. Dann kann die Firma das Rauchen von Cannabis verbieten, bis die Mitarbeiter nur noch als „Privatperson“ zu erkennen sind.

Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur