Whatsapp-Bild mit antisemitischen Inhalten: Saarbrücker (40) wegen Volksverhetzung verurteilt

Wegen Volksverhetzung ist ein 40-Jähriger am Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Demnach sah es der Richter als erwiesen an, dass der Mann auf Whatsapp ein Bild mit antisemitischen Inhalten hochgeladen hatte.
Wegen eines Whatsapp-Bildes mit antisemitischem Inhalt wurde nun ein 40-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolfoto: Pixabay
Wegen eines Whatsapp-Bildes mit antisemitischem Inhalt wurde nun ein 40-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolfoto: Pixabay
Wegen eines Whatsapp-Bildes mit antisemitischem Inhalt wurde nun ein 40-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolfoto: Pixabay
Wegen eines Whatsapp-Bildes mit antisemitischem Inhalt wurde nun ein 40-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolfoto: Pixabay

Das Landgericht Saarbrücken verurteilte erst kürzlich einen 40-Jährigen wegen Volksverhetzung. Damit wurde ein vorangegangener Freispruch des Amtsgerichts aufgehoben. Das meldet der „SR“.

Geldstrafe für Whatsapp-Bild

Aus dem Berufungsprozess ging hervor, dass der Mann auf Whatsapp ein Bild mit antisemitischen Inhalten hochgeladen hatte. Infolgedessen wurde eine Geldstrafe über 3.600 Euro verhängt. In der mündlichen Begründung des Richters hieß es: Der 40-Jährige sei kein „strammer Rechter“, zitiert der „SR“. Doch das Foto sei eindeutig volksverhetzend.

Die Anzeige gegen den Mann wurde ursprünglich von einem 52-Jährigen gefertigt. Laut „SR“ hatte dieser als Zeuge vor Gericht geschildert, „dass bereits zuvor immer wieder rechte Inhalte auf dem Whatsapp-Account des Beschuldigten aufgetaucht seien“.

Das Foto, um das es letztlich im Prozess ging, hätte „das Fass dann zum Überlaufen“ gebracht. So zitiert der Medienbericht den Zeugen. Infolgedessen wandte sich der 52-Jährige an die Polizei.

Smartphone nicht gesperrt?

Vor Gericht behauptete der angeklagte 40-Jährige, dass sein Handy beispielsweise am Arbeitsplatz oder im Schützenverein stets ohne entsprechende Sperre herumlag. Dieser Erklärung schenkte das Landgericht allerdings keinen Glauben, schreibt der „SR“.

Vielmehr habe der Mann selbst das Bild hochgeladen, so die Ansicht des Richters. Dass eine dritte Person das Bild über ein angeblich sperrfreies Smartphone hochgeladen und den Whatsapp-Kontakten des Mannes zugänglich gemacht haben soll, sei nach Ansicht des Landgerichts „lebensfremd“. Das geht ebenso aus dem Medienbericht hervor.

Urteil des Amtsgerichts aufgehoben

In erster Instanz hatte das Amtsgericht laut „SR“ den 40-Jährigen freigesprochen. Die Begründung: Auch ein anderer habe das Bild auf Whatsapp posten können. In Folge des Freispruchs ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Und das Landgericht hob das Urteil der ersten Instanz nun auf. Rechtskräftig ist das Ganze allerdings noch nicht; der Verteidiger kündigte Revision an.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk