Wie das Saarland die Justiz kindgerechter gestalten will

Im Saarland sollen künftig Kinder- und Opferinteressen stärker im Blickpunkt stehen. Dafür soll eine neue Beauftragte in der Justiz sorgen.
Im Bild: der Eingang zum Landgericht Saarbrücken. Foto: picture alliance / dpa | Oliver Dietze
Im Bild: der Eingang zum Landgericht Saarbrücken. Foto: picture alliance / dpa | Oliver Dietze

Saarland will Justiz kindgerechter gestalten

Die Justiz im Saarland will künftig mehr auf die Bedürfnisse von Kindern und Opfern eingehen. Deshalb hat sie zum 1. Februar die Fachpsychologin und Diplom-Juristin Agata Schubert (39) zur „Beauftragten für kindgerechte Justiz und Opferschutz“ berufen.

Immer dann, wenn Justiz mit Kindern in Berührung komme, sei es wichtig zu wissen, dass solche Verfahren und Begegnungen belastend seien und eine traumatisierende Wirkung haben könnten, so Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU). Deshalb müssten diese Kontakte „mit höchster Sensibilität und dem Ziel der Kindgerechtheit“ erfolgen. Dies gelte „von der Familienrichterin über den Staatsanwalt bis hin zum Beamten an der Schleuse in der JVA“.

Die Aufgabe der neuen Beauftragten

Aufgabe der neuen Beauftragten sei es, eine zentrale Anlaufstelle für minderjährige wie erwachsene Opfer zu sein und eine Lotsenfunktion zu Einrichtungen der Opferhilfe zu übernehmen. Darüber hinaus soll sie ein Fort- und Weiterbildungsprogramm für die Justiz erarbeiten und Empfehlungen für die Ausgestaltung von Verfahren geben.

„Ich möchte, dass Menschen, die Schreckliches erleben, noch besser unterstützt werden können und ihnen noch besser geholfen werden kann“, sagte Schubert. Die Akteur:innen im Justizsystem müssten zunächst für die Belange der Kinder sensibilisiert werden. Dabei werde es auch um sehr konkrete Fragen gehen. „Wie gestalten wir Anhörungsräume aus? Wie wählen wir eine kindgerechte Sprache? Ist es möglich, dass ein Richter die Robe weglässt, wenn er mit einem Kind spricht? Und wie schaffen wir es, kindgerecht kindliche Zeugen zu befragen, sodass es später aber immer noch juristisch verwertbar ist?“

Weitere Maßnahmen

Weiterer Bestandteil eines „umfassenden Maßnahmenpakets zum Kinder- und Opferschutz“ sind laut Theis zwei Gesetzesinitiativen. Zum einen geht es – gemeinsam mit Baden-Württemberg – um ein erweitertes Führungszeugnis für pädophile Straftäter:innen. Ziel sei es, zu verhindern, dass diese in einer beruflichen oder ehrenamtlichen Funktion wieder Zugang zu Kindern haben könnten. Die zweite Initiative betrifft die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie durch Betreiber:innen krimineller Handelsplattformen im Internet.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur