Wie die Spielsucht eine Saarländerin zur Serien-Einbrecherin machte

Weil sie Geld brauchte, wurde eine mehrfache Mutter (51) zur Serien-Einbrecherin. Jetzt muss sie jahrelang ins Gefängnis.
Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
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Die Straftaten
Gemeinsam mit einem 23 Jahre alten Bekannten soll die 51-jährige Frau zwischen 2013 und 2016 in Wohnhäuser, Kneipen und Clubheime eingebrochen sein. Dort sollen sie nach Angaben der Opfer Schmuck, Wertsachen, Elektrogeräte und Autos erbeutet und einen Gesamtschaden von über 500 000 Euro verursacht haben.

Die Spielsucht
Die Spielsucht der 51-Jährigen führte dazu, dass die Richter der Frau verminderte Schuldfähigkeit zubilligten. So verhängten sie nach Einstellung von etwa 50 eher geringfügigen Teil­aspekten der Anklage für die Serie von insgesamt 43 verbliebenen Straftaten „eine eher milde Strafe“ ohne Bewährung.

Nach eigener Aussage bei der psychiatrischen Sachverständigen soll die Angeklagte bereits im Alter von neun, zehn Jahren angefangen haben, Lebensmittel und Zigaretten für die Eltern zu klauen. Diese hätten das Tun ihrer Tochter sogar gefördert. Sie hätten sie zu Geschäften gefahren, um dort Weihnachtsgeschenke zu stehlen.

Weitere Schicksalsschläge
Zwischenzeitlich war die Frau verheiratet und Mutter mehrerer Kinder: Ihr erster Ehemann war laut Angeklagter Alkoholiker und gewalttätig. Nach der Trennung von ihm habe sie wieder geheiratet und noch ein Kind bekommen. Die neue Familie habe ihr gut getan und sie stabilisiert. Aber dann sei ihr ältester Sohn aus erster Ehe trotz diverser Maßnahmen der Jugendhilfe kriminell geworden.

Vor diesem Hintergrund, so die Angeklagte, habe sie sich von ihrem zweiten Ehemann getrennt, damit nicht auch ihr jüngster Sohn kriminell wird. Sie habe als Putzhilfe, in Fabriken oder in Gaststätten gearbeitet. Ende 2008 habe sie angefangen, an Spielautomaten zu spielen. Wann immer etwas passierte, wann immer einer ihrer Söhne wieder in Haft kam, sei sie spielen gegangen.

Das Urteil
Aus Sicht der psychiatrischen Gutachterin leidet die Angeklagte seit früher Kindheit unter einer Persönlichkeitsstörung. Diese sei geprägt durch eine massive Unsicherheit und zudem durch psychopathische Merkmale wie eingeschränktem Verständnis für soziale Regeln und Unrechtsbewusstsein für das eigene Tun. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte die Frau daher nun „milde“ zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).