Wie im Saarland Arbeitgeber beim Mindestlohn tricksen

Millionen wird der Mindestlohn offenbar verwehrt. Auch das Saarland ist davon betroffen.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann
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Die positive Wirkung des Mindestlohns für Niedrigverdiener ist unbestritten: Mit seiner Einführung haben sich die Bezüge für das untere Zehntel der Lohnempfänger um etwa 15 Prozent erhöht. Aber an einigen geht das vorbei.

Das Problem
Nach Aussagen der Beschäftigten, deren Auswertung das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gestern (6. Dezember 2017) vorlegte, verdienten etwa im ersten Halbjahr 2016 immer noch 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro – obwohl für sie keine der damals noch geltenden Ausnahmen griff.

Im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn laut DIW sogar noch 2,1 Millionen Anspruchsberechtigten vorenthalten. Ein Einfallstor dafür ist offenkundig die Ausgestaltung der Arbeitsverträge. Darin sind zumeist Monatslöhne und keine Stundenlöhne vereinbart.

Ein Schlupfloch
Es gebe eine Diskrepanz „zwischen den vertraglichen und den tatsächlichen Arbeitszeiten“,
erläuterte das DIW. Vor allem die nicht vergütete zusätzliche Arbeitszeit ermögliche es Arbeitgebern, weniger als Mindestlohn pro Stunde zu zahlen.

Bettina Altesleben, Geschäftsführerin der DGB-Region Saar, sagte der SZ, die DIW-Studie belege akuten politischen Handlungsbedarf. Wenn man zusätzlich unbezahlte Mehrarbeit sowie Beschäftigte mit branchenspezifischen Regelungen berücksichtige, lägen derzeit 3,3 Millionen Menschen unterhalb des Mindestlohns. „Das ist ein echter Skandal!“

Mit Verwendung von SZ-Material (Stefan Vetter und Frauke Scholl).