Wollte ein Burbacher Friseur die IS-Terroristen betrügen?

Aus Sicht der Richter könnte der Friseur kein Terrorist, sondern ein Betrüger sein.
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel
Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den 38-jährigen Syrer. Foto: Becker&Bredel

Das ist passiert
Ein 39-jähriger Friseur aus Syrien, hier als Flüchtling anerkannt, soll zum Jahreswechsel 2017 mit sprengstoffgefüllten Autos Terror-Anschläge geplant haben.

Zur Finanzierung habe er sich via Internet und Telefon an einen vermeintlichen Kontaktmann der IS-Terrormiliz gewandt und diesen aufgefordert, ihm 180 000 Euro zur Finanzierung der Autos und des Materials zu geben. Aber der vermeintliche Kontakt war ein Gegner der Terromiliz und informierte die Polizei. Der syrische Friseur wurde daraufhin in seiner Wohnung in Burbach festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Schuldig oder Schwindler?
Seit Ende Juni muss er sich nun vor dem Landgericht wegen Terrorverdachts verantworten. Aber der Mann aus Damaskus könnte auch nur ein Schwindler sein, der sich für vorgegaukelte Anschläge bezahlen lassen wollte. Auf diese Möglichkeit hat das Landgericht gestern (8. August) am siebten Prozesstag hingewiesen.

Welche dieser beiden Varianten stimmt also? So lange man nicht in den Kopf des Angeklagten sehen kann, ist die Antwort darauf schwierig. Für den Anklagevorwurf (und damit für den Terrorverdacht) spricht in erster Linie ein Gedanke. Nämlich der Gedanke, dass niemand die Terror-Miliz IS betrügen dürfte, dessen Familie zum Teil in Syrien und damit im direkten Einflussbereich des IS lebt.

Für den Terrorverdacht könnte auch die Kommunikation des Angeklagten mit dem vermeintlichen IS-Kontaktmann via Internet oder Handy sprechen. Diese ist umfassend dokumentiert. Es ist viel von Gott, Dschihad und toten Ungläubigen die Rede. Aber konkrete und greifbare weitere Anhaltspunkte für die angeblich bevorstehenden Anschläge ergaben sich in der mehrtägigen Beweisaufnahme bislang nicht, so das Gericht.

Das Zwischenfazit der Richter
Der Angeklagte könnte die 180 000 Euro für die Terror-Anschläge auch gefordert haben, ohne solche Anschläge vorgehabt zu haben. Bei einer Verurteilung wegen dieses Deliktes droht dem Angeklagten zwar eine Haftstrafe. Diese könnte aber unter Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).