Zoll entdeckt illegales Waffenarsenal in Überherrn

Bei der Durchsuchung eines Haushalts in Überherrn fanden Zollfahnder ein illegales Waffenarsenal. Der Bewohner hatte unter anderem einen geladenen Revolver in seiner Nachtischschublade.
Bei der Durchsuchung wurden 16 Schusswaffen sichergestellt, für die keine Berechtigung bestand. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M
Bei der Durchsuchung wurden 16 Schusswaffen sichergestellt, für die keine Berechtigung bestand. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M
Bei der Durchsuchung wurden 16 Schusswaffen sichergestellt, für die keine Berechtigung bestand. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M
Bei der Durchsuchung wurden 16 Schusswaffen sichergestellt, für die keine Berechtigung bestand. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M

Bei einem 48-Jährigen in Überherrn im Landkreis Saarlouis stellten Zollfahnder am 11. Oktober zahlreiche Waffen sicher, für die der Sportschütze keine Berechtigung besaß.

In dem Haushalt wurden 16 Schusswaffen, vier Schalldämpfer, zwei verbotene Messer und 20 wesentliche Teile von Schusswaffen (Läufe, Verschlüsse) gefunden. Dazu kamen fünf legale Waffen mit Munition, die in der Waffenbesitzkarte des Mannes eingetragen waren. Diese wird ihm nun jedoch vermutlich entzogen. Die zuständige Waffenbehörde hat Waffen und Kugeln konfisziert.

„Ein geladener Revolver, für den der Beschuldigte keine Berechtigung besaß, befand sich in seiner Nachttischschublade. Bei den übrigen 15 Schusswaffen handelt es sich um Dekorationswaffen, die bearbeitet wurden. Inwieweit diese schussfähig sind, muss nun ein Gutachten ergeben“, so der Sprecher des Zollfahndungsamts Hans-Jürgen Schmidt in Frankfurt am Main.

Die Ermittler des Zollfahndungsamts in Kaiserslautern waren auf die Spur des Beschuldigen gekommen, als sie Informationen über den Erwerb eines nach Waffengesetz verbotenen Gegenstands aus China erhielten. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss.