Zollfahnder ermitteln wegen mutmaßlicher Steuerhehlerei von Shisha-Tabak im Saarland

Das Zollfahndungsamt Frankfurt ermittelt derzeit im Saarland. Der Grund: mutmaßliche Steuerhehlerei von etwa eineinhalb Tonnen Shisha-Tabak. In diesem Zusammenhang wurde ein 31-Jähriger festgenommen.
Im Fokus der Ermittlungen: rund eineinhalb Tonnen Shisha-Tabak. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Im Fokus der Ermittlungen: rund eineinhalb Tonnen Shisha-Tabak. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Im Fokus der Ermittlungen: rund eineinhalb Tonnen Shisha-Tabak. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Im Fokus der Ermittlungen: rund eineinhalb Tonnen Shisha-Tabak. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Mitte Juli haben Zoll- und Steuerfahnder unter anderem etwa 348 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak sichergestellt und weitere 552 Kilogramm eingezogen. Das geht aus einer Mitteilung des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main vom heutigen Donnerstag (27. August 2020) hervor.

Darüber hinaus konnten bei den Tatverdächtigen abgelöste Steuerzeichen sowie Bargeld in Höhe von 2.700 Euro sichergestellt werden. Nach Angabe des Zollfahndungsamts nahmen Einsatzkräfte zudem einen 31 Jahre alten Mann fest.

Hauptzollamt Saarbrücken kontrolliert Läden

Der Hintergrund der Ermittlungen: mehrere Sicherstellungen von unversteuertem Wasserpfeifentabak und von Verkaufsverpackungen mit gefälschten Steuerzeichen. Das Hauptzollamt Saarbrücken hatte die Shisha-Läden, die vermutlich einem einzigen Tatverdächtigen zuzurechnen sind, kontrolliert und dabei die Verstöße festgestellt.

Als Besonderheit nannte das Frankfurter Zollfahndungsamt in der Mitteilung, dass der vermeintliche Tatverdächtige der Steuerhehlerei bereits im Frühjahr 2019 wegen derselben Straftat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. „Daraufhin übertrug er zwar seine Shisha-Läden auf Familienmitglieder, führte die Geschäfte aber weiter selbst aus dem Hintergrund“, so die Zöllnerinnen und Zöllner.

Rund 36.000 Euro Steuerschaden

Den bisherigen Steuerschaden durch den gewerbsmäßigen An- und Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak schätzt das Zollamt auf etwa 36.000 Euro in Deutschland. „Da zudem mindestens eine Sicherstellung des unversteuerten Wasserpfeifentabaks in Frankreich erfolgte, ist überdies im Nachbarland von einem Steuerschaden auszugehen“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, 27.08.2020