Zusätzliche 1,5 Millionen Euro für Saar-Veranstaltungsbranche

Nach Angaben des Saar-Wirtschaftsministeriums soll die Veranstaltungsbranche hierzulande zusätzliche rund 1,5 Millionen Euro an Corona-Hilfen bekommen. Das Ziel: vor allem Arbeitsplätze und die Netzwerkstruktur der saarländischen Veranstaltungswirtschaft erhalten.
Etwa mit einer Aktion im Juni hatten Beschäftigte der Saar-Veranstaltungsbranche auf ihre dramatische Lage aufmerksam gemacht. Foto: BeckerBredel
Etwa mit einer Aktion im Juni hatten Beschäftigte der Saar-Veranstaltungsbranche auf ihre dramatische Lage aufmerksam gemacht. Foto: BeckerBredel
Etwa mit einer Aktion im Juni hatten Beschäftigte der Saar-Veranstaltungsbranche auf ihre dramatische Lage aufmerksam gemacht. Foto: BeckerBredel
Etwa mit einer Aktion im Juni hatten Beschäftigte der Saar-Veranstaltungsbranche auf ihre dramatische Lage aufmerksam gemacht. Foto: BeckerBredel

1,5 Millionen zusätzlich für Veranstaltungsbranche

Die Saar-Veranstaltungsbranche soll zusätzliche rund 1,5 Millionen Euro erhalten. Das hat Staatssekretär Jürgen Barke bei einem gemeinsamen Gespräch den Vertretern des „PopRates Saarland“, Julian Blomann und Jens Spallek, mitgeteilt.

In diesem Zusammenhang erklärte Barke: „Für uns hat es oberste Priorität, das grundlegende Netzwerk der Veranstaltungswirtschaft zu erhalten. Techniker, Bühnenbauer, Spielstätten, Caterer und viele mehr: Sie tragen zu einer lebendigen Veranstaltungsszene im Saarland bei.“

Peter Meyer, Vorsitzender des „PopRates Saarland“, sagte zu der Entscheidung: „Der lange Kampf […] hat sich gelohnt: Wir freuen uns, dass die Landesregierung Verantwortung für die Unternehmen und Soloselbständigen der Kreativ-, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft übernimmt und die Kreativ-, Kultur- und Eventbranche mit der von uns lange geforderten Hilfe ausstattet. Anerkennung, Bedeutung und Unterstützung – all das ist nun erreicht“.

„Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft“

Mit dem „Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft“ sollen laut Saar-Wirtschaftsministerium vor allem Arbeitsplätze und die spezifische Netzwerkstruktur der saarländischen Veranstaltungswirtschaft erhalten bleiben.

Die finanzielle Unterstützung soll anhand von eindeutigen Branchenschlüsseln (sogenannten „NACE“-Codes) unkompliziert möglich sein. Einzelfallprüfungen bei vermischten Branchenzugehörigkeiten bleiben nach Angaben des Ministeriums möglich.

Dazu erklärte Barke: „Wir haben uns entschieden, das ‚Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft‘ an die ‚Überbrückungshilfe I‘ anzudocken, da diese bereits abgeschlossen ist und fertige Datensätze der Antragsteller vorliegen. Damit kann bereits kurz nach Antragstellung Geld ausgezahlt werden.“

FAQ zu den Hilfen

Zu den Hilfen hat das Saar-Wirtschaftsministerium ein FAQ veröffentlicht. Im Folgenden geben wir den Wortlaut wieder:

Wer ist antragsberechtigt?

Die in der Veranstaltungsbranche (im engeren Sinne) wirtschaftlich haupterwerblich Tätigen, die einen Antrag auf Corona-Überbrückungsgeld I gestellt haben und einen positiven Bewilligungsbescheid im Saarland erhalten haben. Die konkreten NACE-Codes finden Sie auf der unten genannten Website.

Was wird erstattet?

Der veranstaltungswirtschaftsspezifische Aufwand zur Aufrechterhaltung des Unternehmens unter Corona-Betrieb und Corona-Schließungen.

Wie wird unterstützt?

Es wird rückwirkend eine monatliche Ergänzung zur Förderung des Bundes (Überbrückungshilfe I) für die Zeit von Juni bis August gewährt, die sich an der Höhe des im Antrag zur Überbrückungshilfe I festgestellten „maximal förderfähigem Volumen“ bemisst und einen Sockelbetrag und einen Höchstbetrag enthält. Der Sockelbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro pro Monat. Der variable Betrag liegt bei monatlich 25 Prozent des maximal förderfähigen Volumens, wie es im jeweiligen Antrag des Antragstellers auf Überbrückungshilfe I des Bundes festgesetzt worden ist. Liegt der resultierende variable Betrag unterhalb von 1.200 Euro, so greift der Sockelbetrag.

Antragsverfahren

Der Steuerberater schickt formlos unter Angabe der Identifikationsnummer des Bewilligungsbescheides zusammen mit der beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides ab Mitte Dezember eine E-Mail an die Kontaktstelle Veranstaltungswirtschaft: [email protected]. Weitere Informationen gibt es auf der Corona-Sonderseite.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 27.11.2020
– Mitteilung des „PopRates Saarland“, 27.11.2020