Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz Corona-Pandemie öffnen

Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz seiner Größe von rund 21.000 Quadratmetern Verkaufsfläche am kommenden Montag im Zuge der ersten Corona-Lockerungen wieder öffnen.
Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz der Corona-Pandemie ab Montag (20.04.2020) wieder öffnen. Archivfoto: Gilles Pecqueur/gillespecqueur.com
Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz der Corona-Pandemie ab Montag (20.04.2020) wieder öffnen. Archivfoto: Gilles Pecqueur/gillespecqueur.com
Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz der Corona-Pandemie ab Montag (20.04.2020) wieder öffnen. Archivfoto: Gilles Pecqueur/gillespecqueur.com
Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz der Corona-Pandemie ab Montag (20.04.2020) wieder öffnen. Archivfoto: Gilles Pecqueur/gillespecqueur.com

Zweibrücken Fashion Outlet darf öffnen

Das Zweibrücken Fashion Outlet darf trotz seiner Größe (Gesamtverkaufsfläche etwa 21.000 Quadratmeter) seine Läden ab dem kommenden Montag (20. April 2020) wieder öffnen. Zwar haben sich Bund und Länder am vergangenen Mittwoch darauf geeinigt, dass im Zuge der ersten Corona-Lockerungen nur die Geschäfte des Einzelhandels öffnen dürfen, deren Verkaufsfläche nicht mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Doch das Bundesland Rheinland-Pfalz hat im Rahmen einer Rechtsverordnung bestimmt, dass nicht die Größe des gesamten Outlet-Centers zähle, sondern die Größe der einzelnen Geschäfte.

Im Zuge der Corona-Lockerungen Rechtsverordnung geändert

So hat das Bundesland Rheinland-Pfalz am gestrigen Freitag im Rahmen der „Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ einen Zusatz aus der vorherigen Fassung der Verordnung gestrichen, wonach Outlet-Center geschlossen bleiben müssen. Während in der „Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ noch stand, dass „Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und ähnliche Einrichtungen“ geschlossen bleiben müssen, ist in der „Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung“ nur noch von „Verkaufsstellen des Einzelhandels und ähnliche Einrichtungen, sofern Waren auf mehr als 800 qm Verkaufsfläche angeboten werden„.

Outlet-Center in Rheinland-Pfalz wieder gestattet

Wie der letzte Halbsatz der Verkaufsfläche auszulegen ist, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Rahmen einer Auslegungshilfe zu der neuen Rechtsverordnung erläutert. Dort heißt es, dass der Betrieb von Malls und Outlet-Centern unter der Beachtung von Hygieneregeln gestattet sind. Maßgeblich sind demnach nur die Verkaufsflächen der Einzelgeschäfte, die in diesem Zusammenhang daraufhin überprüft werden, ob sie die Höchstfläche von 800 Quadratmetern übersteigen.

Konkrete Eröffnungen bislang nicht bekannt

In welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt das Zweibrücken Fashion Outlet beziehungsweise die Einzelgeschäfte Gebrauch von der Erlaubnis machen, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche