Halloween: Darf ich im Kostüm Auto fahren?

Nicht nur Kinder schlüpfen zu Halloween in gruselige Kostüme. Auch manche Erwachsene wollen verkleidet zur Party - und setzen sich kostümiert ans Steuer. Was dann im Straßenverkehr gilt.
Kostüme mit Masken und sperrigen Gegenständen sollten erst am Zielort angezogen werden. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
Kostüme mit Masken und sperrigen Gegenständen sollten erst am Zielort angezogen werden. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa

Grundsätzlich ist es nicht verboten, etwa zu Halloween am Autosteuer kostümiert zur Party zu fahren.

Worauf beim Kostüm am Steuer zu achten ist

Wichtig aber: Weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit dürfen dadurch eingeschränkt werden, heißt es vom ADAC. Ganz klar: Der große Kürbis- oder der Echsenkopf fallen damit flach. Wer sich nicht dran hält, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Zudem könnte die Versicherung nach einem so verursachten Unfall Leistungen kürzen. Wird durch ein Kostüm die Sicht behindert, ist laut Auto Club Europa (ACE) mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens zehn Euro zu rechnen.

Außerdem darf das Gesicht des Fahrers oder der Fahrerin weder verdeckt noch verhüllt sein. Hintergrund: Sie müssen für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben. Ansonsten werden 60 Euro Bußgeld fällig.

Auch bei den Schuhen auf Fahrtauglichkeit achten

Und auch beim Schuhwerk gilt: Zwar gibt es für Privatfahrer keine Verbote für bestimmtes Schuhwerk, aber Monsterfüße und Co. taugen wie etwa auch sperrige Wanderstiefel oder Flipflops im Sommer nicht für die Pedalarbeit. Auch hier können ansonsten nach Unfällen etwa Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen folgen.

So packt man sperrige Gruselkostüme und Godzillas Füße besser in den Kofferraum und kleidet sich erst am Ziel um. Oder entert als Kürbis oder Grusel-Dino einfach ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein Taxi.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur