Führerschein-Zwangsumtausch: Die nächste Frist läuft bald ab

Wer noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss ihn in demnächst umtauschen. Diese Fristen gelten:
Zunächst müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Später auch die Plastikführerscheine. Foto: dpa-Bildfunk
Zunächst müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Später auch die Plastikführerscheine. Foto: dpa-Bildfunk

Nächste Frist läuft bald ab

Autofahrer:innen, die mit einem alten „Lappen“ unterwegs sind, sollten die Frist zum Tausch in einen Scheckkartenführerschein nicht verpassen. Zunächst waren diejenigen betroffen, die zwischen 1953 bis 1964 geboren wurden. Bis zum 19. Januar 2024 sind die Geburtsjahre 1965 bis 1970 an der Reihe.

Diese Strafe droht

Wer die Frist verstreichen lässt und immer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Außerdem können Schwierigkeiten an der Grenze und Geldstrafen im Ausland drohen.

Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

Der Umtausch erfolgt entsprechend dem Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Zuerst werden die Papierführerscheine umgetauscht, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

  • Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ab dem Jahr 2026 laufen dann auch die Fristen für die alten Kartenführerscheine ab, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr, das auf der Vorderseite vermerkt ist:

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Führerscheine sollen fälschungssicher werden

In Zukunft sollen die Bescheinigungen alle 15 Jahre umgetauscht werden, um das Foto und den Namen aktuell zu halten. Das Ziel ist es, die über 100 verschiedenen Führerscheinmodelle in den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und Fälschungen zu verhindern. Im Rahmen einer Richtlinie müssen insgesamt rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

So viel kostet der Umtausch

Ein neuer Führerschein kostet laut ADAC 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto. Die alten Bescheinigungen dürfen die Besitzerinnen und Besitzer behalten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– ADAC