Führerschein umtauschen: Für diese Jahrgänge läuft die Frist am 19. Januar 2024 ab

Bis 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Wer schon in wenigen Tagen betroffen ist, verraten wir euch an dieser Stelle:
Am 19. Januar 2024 läuft die nächste Frist für den Umtausch von Führerscheinen in Deutschland ab. Symbolfoto: Andrea Warnecke/dpa-Bildfunk
Am 19. Januar 2024 läuft die nächste Frist für den Umtausch von Führerscheinen in Deutschland ab. Symbolfoto: Andrea Warnecke/dpa-Bildfunk

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in Deutschland alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie (2006/126/EG), die Führerscheine in der EU künftig fälschungssicher und einheitlich machen soll. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Führerschein umtauschen: Für diese Autofahrer läuft die Frist jetzt ab

In Deutschland ist per Gesetz geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer:innen ihren Führerschein umtauschen müssen. Der Umtausch läuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Die nächste Frist läuft bereits in wenigen Tagen ab. So müssen Fahrer:innen mit Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden kann.

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Alle Fristen für den Führerscheinumtausch im Überblick

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend:

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025.

Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.

Autofahrer:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.

Verwendete Quellen:
– Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr