Neunkircherin bei Unfall mit Rettungswagen lebensgefährlich verletzt

Ein Ehepaar aus Neunkirchen war in einen schweren Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen verwickelt. Bei der Frau könne eine Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden, meldete die Polizei. Diese Angaben haben die Beamtinnen veröffentlicht:
Ein Paar aus Neunkirchen war in einen schweren Unfall in Nordrhein-Westfalen verwickelt. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein Paar aus Neunkirchen war in einen schweren Unfall in Nordrhein-Westfalen verwickelt. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Ehepaar aus Neunkirchen in Unfall in Nordrhein-Westfalen verwickelt

Auf einer Landstraße in der Gemeinde Nottuln in Nordrhein-Westfalen hat es am Mittwoch (17. April 2024) einen schweren Verkehrsunfall gegeben. Ein Ehepaar aus Neunkirchen war daran beteiligt. Die 69 Jahre alte Beifahrerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Unfall mit Rettungswagen: Überholvorgang missglückt

Ein Rettungswagen mit insgesamt vier Personen wollte das Ehepaar aus Neunkirchen auf einer Landstraße (L551) bei Appelhülsen überholen, dabei sei es zum Zusammenstoß gekommen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen der Saarländer in ein angrenzendes Feld geschleudert, so die Schilderung der Einsatzkräfte.

Lebensgefahr nicht ausgeschlossen

Laut Polizei wurden bei dem Unfall sechs Personen verletzt – das Ehepaar sowie die vier Insassen des Rettungswagens. Die Frau (69) aus Neunkirchen wurde mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Bei ihr könne eine Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden. In dem Wagen saß neben dem Ehepaar auch ein Hund. Dieser musste vor Ort von einer Tierärztin eingeschläfert werden. Im Rettungswagen war zum Zeitpunkt des Unfalls ein Patient auf dem Weg ins Krankenhaus. Ein anderer übernahm folglich den weiteren Krankentransport.

Strecke stundenlang gesperrt

Der Unfall ereignete sich am Mittwochmittag gegen 14.31 Uhr. Gesperrt war die Strecke für die Unfallaufnahme und Reinigung bis 20.00 Uhr am Abend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizei Coesfeld vom 17. April 2024