An Karfreitag verboten: Polizei löst in Saarlouis Versammlung von Corona-Gegnern auf
Die Polizei hat an Karfreitag (15. April 2022) in Saarlouis eine Versammlung von Corona-Gegner:innen aufgelöst. An dem Feiertag gilt ein grundsätzliches Versammlungsverbot. Dennoch hätten sich rund 20 Menschen gegen 19.00 Uhr auf dem Großen Markt eingefunden, so die Beamt:innen.
Freitags „Spaziergänge“ von Corona-Gegnern
Mehrere Personen hätten den Ort verlassen, nachdem sie über die Rechtslage informiert wurden. Das Gros der sonst freitags an den „Spaziergängen“ teilnehmenden Menschen wäre gar nicht erschienen. Die Polizei stufte die sich trotz des Karfreitags bildende Zusammenkunft als Versammlung ein.
Polizei löst Versammlung auf
Ein Versammlungsleiter hatte sich nach Angaben der Polizei nicht zu erkenn gegeben. Die Beamt:innen lösten die Veranstaltung daraufhin auf und forderten die Teilnehmenden auf, den Großen Markt zu verlassen. Das taten die Personen auch. Es kam zu keinen weiteren Störungen.
Gesetz regelt stille Feiertage
Paragraf 8 des saarländischen Feiertagsgesetzes verbietet Versammlungen und Aufzüge an bestimmten Feiertagen, wenn sie „nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen“. Andere solcher „stillen Feiertage“ sind Allerheiligen, Totensonntag, der Volkstrauertag, der Allerseelentag (bis 18.00 Uhr), der Buß- und Bettag (bis 18.00 Uhr) sowie Heiligabend (ab 14.00 Uhr).
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Saarlouis, 15.04.2022
– Gesetz über die Sonn- und Feiertage