Ein Monat legales Kiffen im Saarland: So bewertet die Polizei die ersten vier Wochen

Seit der Cannabis-Legalisierung vor einem Monat hat es im Saarland offenbar nur wenig Verstöße und Kontrollen zum Konsum in der Öffentlichkeit gegeben. Das geht wohl auf gleich mehrere Gründe zurück:
Seit der Cannabis-Legalisierung vor einem Monat hat es im Saarland offenbar nur wenig Verstöße und Kontrollen zum Konsum in der Öffentlichkeit gegeben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Christoph Soeder
Seit der Cannabis-Legalisierung vor einem Monat hat es im Saarland offenbar nur wenig Verstöße und Kontrollen zum Konsum in der Öffentlichkeit gegeben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Christoph Soeder

Ein Monat Cannabis-Freigabe: Wenig Kontrollen, viel Kritik

Seit dem 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Für Minderjährige und in Sichtweite von Schulen und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten. Das seit einem Monat gültige Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wirft derweil nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei im Saarland viele Fragen und Probleme auf. „Es gibt sowohl bei der Bevölkerung als auch der Polizei große Handlungsunsicherheiten“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert der Deutschen Presse-Agentur.

Bei der Polizei fehle es nach wie vor an entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Feinwaagen oder modernen Analyseinstrumenten, um den THC-Gehalt (Wirkstoffgehalt von Tetrahydrocannabinol) zu bestimmen. „Und es fehlt an Absprachen. Nahezu überall sind die grundsätzlichen Zuständigkeiten nicht klar geregelt“, kritisierte Rinnert. Weder zwischen Polizei und Ordnungsbehörden noch zwischen Bundespolizei, Zoll und Landespolizeien untereinander.

„Innerhalb der Polizeien ist vielerorts nicht geklärt, wie mit Cannabiskonsum in der Belegschaft nunmehr umzugehen ist“, sagte der GdP-Chef. Es gebe bislang kein einheitliches Vorgehen und keine strukturierten Fortbildungsangebote zur neuen Gesetzeslage für die Polizist:innen. Man behelfe sich hier bislang zum Beispiel „mit eilig zusammengeschriebenen Handlungsanleitungen“, so Rinnert. Sein Eindruck sei, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin schon überaus stark in ihrem alltäglichen Dienst gefordert seien, in ihrer Kontrolltätigkeit eher zurückhielten. „Zum einen sicherlich, weil oftmals ohnehin das Personal fehlt, zum anderen aber schlichtweg, um hier keine Fehler zu machen“, sagte er.

Für Bilanz sei es noch zu früh

Nach Ansicht von Polizei-Pressesprecher Stephan Laßotta ist es für eine Bilanz, welche Folgen das neue Cannabis-Gesetz habe und ob es zu Verstößen in der Öffentlichkeit komme, noch zu früh. Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt worden seien, darüber erhalte die Polizei keine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Bußgeldstellen. Auch gebe es keine Hinweise, ob nun vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich zum Konsum nach Deutschland kämen. „Kiffen ist ja für Erwachsene jetzt in der Öffentlichkeit erlaubt – nur an bestimmten Örtlichkeiten und zu bestimmen Zeiten nicht.“ Wenn jemand nicht dagegen verstoße, gebe es auch keinen Anlass zur Überprüfung.

Ob der Cannabiskonsum seit dem 1. April zugenommen habe, lässt sich Laßotta zufolge noch nicht sagen. Seiner Ansicht nach spiele jedoch auch das schlechte Wetter eine Rolle, dass das Kiffen in der Öffentlichkeit noch nicht so offensichtlich sei. „So wie man sich das vorstellt, die typischen Runden abends auf der grünen Wiese, hat es das noch nicht gegeben“, sagte er.

Ein Konsumverbot gilt nicht nur in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sondern auch in Fußgängerzonen von 07.00 bis 20.00 Uhr. Nur wenn es beispielsweise von Schulen oder Geschäftsleuten Beschwerden über öffentlichen Konsum dort geben würde, würde die Polizei kontrollieren. Aber nicht ohne konkreten Anlass. Laßotta: „Es ist nicht so, dass wir dafür mit starken Kräften durch die Saarbrücker Bahnhofstraße gehen.“

Saar-Innenminister mit großen Bedenken

Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD) hat nach eigenen Aussagen „nach wie vor große Bedenken gegen das Cannabis-Gesetz“. Insbesondere, was die Umsetzung betreffe, werde das Gesetz dem Anspruch, Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, nicht gerecht. „Wir sollten stattdessen verstärkt auf Prävention, Aufklärung und Rehabilitation setzen, um Drogenmissbrauch zu bekämpfen und unsere Gesellschaft zu schützen“, appellierte er.

Nach Ansicht von GdP-Chef Andres Rinnert müsse man einen Monat nach der Legalisierung von Cannabis feststellen, dass die Politik die Gesetzesänderung „ganz offensichtlich verschlafen“ habe. Seine Bilanz: „Die Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen sind weitestgehend unvorbereitet von der neuen und überaus lückenhaften Gesetzeslage überrollt worden.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur