„Einfach so abgeknallt“: Brisantes Vernehmungsvideo im Prozess um Polizistenmord bei Kusel gezeigt
Prozess um Polizistenmord bei Kusel: Wichtiges Vernehmungsvideo vorgespielt
Am heutigen Freitag (9. September 2022) fand vor dem Landgericht Kaiserslautern der inzwischen 14. Verhandlungstag des Prozesses um den Polizistenmord bei Kusel statt. Im Fokus der heutigen Verhandlungen stand die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung des Nebenangeklagten Florian V. (33).
Florian V. schildert in Vernehmung seine Angst vor Andreas S.
In der mehr als zweistündigen Videoaufzeichnung, die die polizeiliche Vernehmung vom 31. Januar 2022 zeigt, schilderte Florian V. mehrfach, dass er die 24-jährige Polizistin nicht erschossen habe. „Die Wahrheit ist: Ich habe niemandem etwas getan“, betonte der Nebenangeklagte wiederholt gegenüber der Polizei.
An mehreren Stellen der Vernehmung erklärte V. auch, dass er Angst vor dem Hauptangeklagten Andreas S. habe. Die Furcht vor S. scheint so groß gewesen zu sein, dass er zum Beginn der Vernehmung dessen Namen nicht nennen sollte. „Ich habe Angst davor, dass er mich genauso über den Haufen schießt“, sagte Florian V. in dem Video, das in Saarbrücken aufgezeichnet worden war.
Florian V. bei polizeilicher Vernehmung: Andreas S. hat Polizisten „einfach so abgeknallt“
In dem Video sagte der Nebenangeklagte V. auch mehrmals, dass der Hauptangeklagte Andreas S. die Polizeikräfte „einfach so abgeknallt“ habe, während er selbst nichts getan habe. „Das schwöre ich“, beteuerte V. in dem Vernehmungsvideo.
Nebenangeklagter Florian V. will nun doch aussagen
Bislang hatte der Nebenangeklagte Florian V. lediglich unmittelbar nach der Festnahme Ende Januar bei der Polizei ausgesagt. Im Prozess hat V. hingegen bislang geschwiegen. Dies könnte sich nun aber doch bald ändern. So erklärte der Verteidiger des V. am heutigen Freitag, dass sein Mandant nun doch vor Gericht aussagen wolle. Demnach sei V. bereit, an einem der künftigen Verhandlungstage – möglicherweise am 19. September 2022 (11.00 Uhr) – auf zuvor schriftlich eingereichte Fragen des Landgerichts zu antworten. Auf Fragen der Verteidigung des Hauptangeklagten werde er aber nicht antworten.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur