Kusel-Morde: Frage nach Schuldfähigkeit – psychiatrische Gutachten für Beschuldigte eingeholt

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeikräfte nahe Kusel hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen den Tatverdächtigen S. (38) erhoben. Dem Saarländer wird Mord vorgeworfen. In der Frage um die Schuldfähigkeit sollen Sachverständige während der Hauptverhandlung aussagen. Eine vorläufige Bewertung liegt bereits vor.
Die Morde werden S. alleine vorgeworfen. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Harald Tittel | (Verdächtiger) Claus Kuhn
Die Morde werden S. alleine vorgeworfen. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Harald Tittel | (Verdächtiger) Claus Kuhn

Fall Kusel: Anklage wegen Mordes

Im Fall der tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte bei Kusel hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage wegen Mordes erhoben (wir berichteten). Vor dem Schwurgericht in Kaiserslautern muss sich aus diesem Grund voraussichtlich ab Juni Andreas S. verantworten. „Die Ermittlungen haben bestätigt, dass der 38-Jährige allein verantwortlich für die tödlichen Schüsse auf die Polizeibeamten war“, so die Staatsanwaltschaft zu Beginn der Woche.

Der Vorwurf wegen Mordes gegen einen Jagdkomplizen von S. wurde derweil fallengelassen. Dem 33-Jährigen wird jetzt gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei vorgeworfen. Doch wie steht es um die Schuldfähigkeit beider Saarländer?

Psychiatrische Gutachten für Beschuldigte eingeholt

Mit Blick auf die Schuldfähigkeit von S. und seinem Jagdkomplizen teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit, dass psychiatrische Gutachten eingeholt worden sind. Zwar sollen die Sachverständigen ihr abschließendes Gutachten erst in der Hauptverhandlung abgeben. Nach der vorläufigen Bewertung gebe es jedoch „bei keinem Beschuldigten Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit“.

Frage nach Tatwaffen

„Tatwaffen waren nach dem Ermittlungsergebnis die Schrotflinte und das Jagdgewehr, die am 31.01.2022 am Festnahmeort in Sulzbach sichergestellt wurden“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Die „näheren Umstände“, wie der 38 Jahre alte S. an die Waffen kam, seien „Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens“. Dieses beziehe sich auf die Ehefrau von S., der fahrlässige Tötung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt wird.

In diesem Zusammenhang meldete die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern: „Die Schrotflinte hatte der 38-Jährige vor längerer Zeit in einem Waffengeschäft im Saarland erworben und dann an eine Privatperson verkauft“. Die weiteren Angaben: „Mitte 2021 kaufte die Ehefrau des 38-Jährigen dann die Waffe von dieser an“. Das Jagdgewehr hatte die Ehefrau von S. bereits im Frühjahr 2021 „in einem weiteren Waffengeschäft im Saarland erworben“, geht zudem aus der Mitteilung hervor. „Der 38-Jährige lebte mit seiner Ehefrau, die die Waffen legal besaß, zusammen“. Noch seien die Ermittlungen bezüglich der Tatwaffen nicht abgeschlossen.

Mehrere Anklagepunkte

Neben der Anklage wegen Mordes muss sich der 38-jährige S. im anstehenden Prozess ebenso wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei vor dem Schwurgericht verantworten. Dieser Anklagepunkt wird auch dem jüngeren Jagdkomplizen vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft. Ferner wird dem 33-Jährigen wegen versuchter Strafvereitelung der Prozess gemacht. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen weiterer Vorwürfe der Jagdwilderei gegen die beiden Saarländer.

Prozessbeginn wohl im Juni

Derzeit befindet sich der 38-jährige S. weiterhin in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen beide Beschuldigte hat jetzt das Schwurgericht in Kaiserslautern zu entscheiden, hieß es zu Beginn der Woche. Nach Angaben der „Rheinpfalz“ könnte der Prozess am 21. Juni beginnen. Zehn Tage sollen insgesamt angesetzt sein. Alle Artikel zu den Polizistenmorden hier.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
– eigene Berichte
– Rheinpfalz