Falsche Krebsdiagnosen: Saar-Pathologe zu Haftstrafe verurteilt

Wegen falscher Krebsdiagnosen hat das Saarbrücker Landgericht einen Pathologen zu einer Haftstrafe verurteilt. Warum der 63-Jährige aber erstmal auf freiem Fuß ist:
Hier zu sehen: der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger. Foto: BeckerBredel

Im Prozess um falsche Krebsdiagnosen mit schweren Gesundheitsfolgen für die Patienten ist ein saarländischer Pathologe schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 63-Jährigen am heutigen Dienstag (19. Juli 2022) wegen schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils unter anderem wegen Betrugs und Bestechung liegt die Gesamtfreiheitsstrafe bei fünf Jahren und drei Monaten.

Verurteilter erstmal auf freiem Fuß

Die Kammer entließ den 63-Jährigen dennoch aus der Untersuchungshaft: Weil der Mann bereits annähernd zwei Drittel dieser Haftzeit abgesessen hat, wurde der Haftbefehl gegen ihn gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Sollte das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden, müsste er voraussichtlich noch die restliche Strafe bis zum Erreichen von zwei Drittel des Strafmaßes verbüßen. Dies ist der Regelfall in der Strafvollstreckung.

Fehldiagnosen gestellt

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Pathologe von 2016 bis 2019 in seinem Institut in St. Ingbert gravierende Fehldiagnosen mit erheblichen Gesundheitsfolgen gestellt habe. Dadurch war es zu nicht notwendigen Behandlungen und Eingriffen wie etwa Chemotherapien, Brust-, Darm- und Gesichtsoperationen gekommen. Das Gericht sprach den Angeklagten in zwei von insgesamt sieben angeklagten Fällen frei und ging in allen Fällen aufgrund seiner Suchterkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe, Verteidigung niedrigere

Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte Vorsatz statt Fahrlässigkeit gesehen und eine Gesamtstrafe von achteinhalb Jahren gefordert – unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung. Die Verteidiger hatten Freispruch in drei von sieben Fällen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt.

Bereits im Juni 2020 war der Mann wegen Betrugs in 17 Fällen sowie wegen Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Fachärzten Geld gezahlt, damit sie Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur