Frau in Sembach mit zwölf Schüssen getötet: Urteil gegen Ehemann steht fest

Am Landgericht Kaiserslautern fiel am heutigen Mittwoch (9. August 2023) das Urteil gegen einen 57-Jährigen aus Enkenbach-Alsenborn. Er soll in Sembach das Auto seiner getrennt lebenden Ehefrau gerammt und sie mit zwölf Schüssen getötet haben.
Der Ehemann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Frau mit zwölf Schüssen getötet haben soll. Symbolfotos: Pixabay
Der Ehemann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Frau mit zwölf Schüssen getötet haben soll. Symbolfotos: Pixabay

Auto gerammt und Frau erschossen: Lebenslange Haft für Ehemann

Ein 57-Jähriger ist am heutigen Mittwoch (9. August 2023) vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll in Sembach seine getrennt lebende Ehefrau mit zwölf Schüssen aus einer illegal beschafften Waffe durch ein Autofenster ermordet haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Wagen zuvor gerammt habe, um es zum Stehen zu bringen. Das teilte eine Justizsprecherin mit. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Streit mit 48-Jähriger habe ihn zermürbt

Der Mann hatte die Tat, die sich im Februar ereignet hatte, im Prozess gestanden. Als Motiv gab er an, dass ihn der Streit mit seiner 48-jährigen Ehefrau zermürbt habe. Sie hatte zuvor an einem Familiengericht ein Annäherungsverbot gegen den 57-Jährigen erwirkt.

Magazin leer geschossen

Das Landgericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Während die Anklage von 14 Schüssen sprach, geht das Gericht von zwölf aus. So viele Patronen waren im Magazin der leer geschossenen Waffe. Zunächst hieß es, dass es sich um 15 Schüsse gehandelt hatte.

Tote wurde nach vermeintlichem Unfall gefunden

Die Polizei hatte die Frau leblos mit mehreren Schusswunden in ihrem Auto gefunden, nachdem ein vermeintlicher Unfall gemeldet worden war. Im zweiten Unfallwagen fanden sie eine Pistole. Die Ermittlungen führten zum Ehemann des Opfers, der etwa eine Stunde nach der Tat widerstandslos festnehmen ließ.

Verteidigung hatte acht Jahre gefordert

In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung acht Jahre Gefängnis für den Deutschen als ausreichend betrachtet. Sie gehe demnach davon aus, dass der Mann aus der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn ursprünglich nicht vorhatte, die Frau zu töten. Vielmehr habe er sich selbst vor ihren Augen erschießen wollen.

Verwendete Quellen:
– Eigene Artikel
– Deutsche Presse-Agentur