Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken: Bananen-Fahne auf Corona-Protesten ist keine Straftat

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat entschieden, dass es keine strafrechtliche Verfolgung gegen die Corona-Demonstrierenden geben wird, die bei einem Protest in Saarbrücken eine Deutschland-Flagge mit aufgedruckten Bananensymbolen mitgeführt haben.
Hier zu sehen: die entsprechende Flagge auf der jüngsten Demo in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: die entsprechende Flagge auf der jüngsten Demo in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel

Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken: Bananen-Flaggen keine Straftat

Die Teilnehmer:innen der Corona-Proteste in Saarbrücken, die am vergangenen Sonntag eine Deutschland-Flagge mit aufgedruckten Bananensymbolen mit sich geführt hatten, haben sich nicht wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach Paragraf 90a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am heutigen Mittwoch (12. Januar 2022) entschieden. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft liegt keine Straftat vor, wie der „SR“ berichtet.

Scharfe Kritik, aber keine Verunglimpfung

Demnach handele es sich bei der durch die Flagge ausgedrückten Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit einer Bananenrepublik um eine scharfe und überzogene Kritik, die durch die grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit geschützt sei. Nach einer umfassenden Prüfung des Sachverhalts sei man zu dem Schluss gekommen, dass keine „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ nach dem StGB vorliege.

Generalstaatsanwaltschaft berücksichtigt auch friedlichen Verlauf der Corona-Proteste

Bei ihrer rechtlichen und tatsächlichen Prüfung des Falles hat die Generalstaatsanwaltschaft auch die Gesamtumstände der Corona-Proteste am Sonntag in Saarbrücken herangezogen. Bei der Bewertung sei insbesondere auch zu berücksichtigen gewesen, dass die Demonstration friedlich verlaufen sei und die Teilnehmer:innen keinerlei Aufrufe zur Gewalt gestartet hätten.

Eingeleitete Strafverfahren gegen Demo-Teilnehmer:innen hinfällig

Mit der Bewertung der Staatsanwaltschaft, dass das Mitführen der Bananen-Flaggen keine Straftat darstellt, sind auch die von der Polizei eingeleiteten Strafverfahren gegen insgesamt drei Protest-Teilnehmer:innen obsolet geworden.

Weitere Hintergrundinformationen zu dem Geschehen am vergangenen Sonntag findet ihr unter: „Bananen-Flaggen auf Corona-Demos im Saarland: Ermittlungen gehen nun ihren Gang“.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“
– eigener Bericht