Großkontrolle: Zoll filzt Betriebe im Saarland und in RLP – Das ist die Bilanz

Im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz hat der Zoll 125 Arbeitgeber überprüft. Die Beamten wollten kontrollieren, ob überall der Mindestlohn gezahlt wird. Das kam bei den Überprüfungen heraus:
Zwei Beamte kontrollieren eine Bäckerei. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Zwei Beamte kontrollieren eine Bäckerei. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Zoll überprüft Betriebe

Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro. Der Zoll hat am Donnerstag (9. März 2023) im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz kontrolliert, ob Arbeitgeber:innen ihn auch zahlen. Dazu überprüften die Beamten beispielsweise Gastronomie- und Friseurbetriebe, den Einzelhandel, Spielotheken sowie Nagelstudios.

Diese Verdachtsmomente haben sich ergeben

Bis zum Abend seien 125 Arbeitgeber kontrolliert und knapp 250 Arbeitnehmer:innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden. In acht Fällen bestehe der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, teilte das Hauptzollamt Saarbrücken mit. Was den Kontrolleuren noch auffiel:

  • in elf Fällen besteht der Verdacht der Schwarzarbeit
  • drei Arbeitnehmer:innen wurden vorläufig festgenommen, da sie sich unerlaubt in Deutschland aufhalten könnten
  • bei zwei Arbeitnehmer:innen besteht der Verdacht des Sozialleistungsmissbrauchs
  • zehn Arbeitgeber:innen stehen im Verdacht, gegen die Stundenaufzeichnungspflicht verstoßen zu haben
  • bei drei Arbeitgeber:innen wurden Verstöße gegen die Handwerksordnung festgestellt

So tricksen manche Arbeitgeber

Unterstützt wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls von Kräften der Finanzämter und Handwerkskammern. Oft stellt sich bei weiteren Überprüfungen heraus, dass Arbeitgeber:innen tricksen. So bezeichnen sie beispielsweise Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige. Auch sind oftmals die Stundenaufzeichnungen falsch, unvollständig oder sie werden gar nicht erst geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Regelmäßige Schwerpunkt-Kontrollen

Nach eigenen Angaben hat das Hauptzollamt Saarbrücken im vergangenen Jahr über 5.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet. Schwerpunkt-Kontrollen wie am Donnerstag werden regelmäßig durchgeführt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 09.03.2023