Schwarzarbeit, Mindestlohn-Verstöße und mehr: Zoll kontrolliert Unternehmen im Saarland
Zoll kontrolliert Unternehmen im Saarland
Zwischen dem 20. und 27. April 2024 hat der Saarbrücker Zoll insgesamt acht Unternehmen sowie rund 50 Personen überprüft. Wie aus einer Mitteilung vom heutigen Montag (6. Mai 2024) hervorgeht, fanden die Kontrollen im Rahmen der europaweiten „Joint Action Days“ statt – mit den Schwerpunkten „Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft“.
Bei den Überprüfungen an der Saar stellten die Saarbrücker Zöllnerinnen und Zöllner laut Mitteilung „zahlreiche Verstöße“ fest. Unter anderem wurden neun Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt, so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamtes Saarbrücken. Die Maßnahmen wurden durch die jeweiligen Landespolizeibehörden unterstützt.
Schwarzarbeit, Mindestlohn-Verstöße und mehr
Wie das Hauptzollamt Saarbrücken mitteilte, ergaben die Kontrollen hierzulande folgende Verdachtsmomente:
- Verdacht, dass Arbeitnehmer:innen nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden – also sogenannte Schwarzarbeit (9x)
- illegale Beschäftigung durch den Arbeitgeber (4x)
- Verdacht, dass Arbeitnehmer:innen ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufgenommen haben (5x)
- Verdacht, dass Arbeitnehmer:innen nicht den geltenden Mindestlohn erhalten haben (7x)
- bei einem Arbeitgeber besteht der Verdacht, die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei rund 25 Arbeitnehmer:innen verletzt zu haben
Vorläufige Festnahmen
Laut Mitteilung wurden Personen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verfügten, vorläufig festgenommen. Um ihren unerlaubten Aufenthalt zu verschleiern, hätten mehrere Arbeitnehmer:innen versucht, sich mit gefälschten Dokumenten auszuweisen. „In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, verhindert werden“, hieß es zudem.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 06.05.2024