Schwarzarbeit, illegale Aufenthalte und mehr: Zoll-Großkontrolle deckt zahlreiche Verstöße im Saarland auf
Zoll führt Großkontrollen in der Baubranche durch
Am gestrigen Mittwoch (20. März 2024) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweite Großkontrollen in der Baubranche durchgeführt. Dafür wurden zahlreiche Baustellen auf Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns überprüft. Ziel der Kontrollen war es zudem, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug aufzudecken.
Über 100 Kontrollbeamt:innen in der Region unterwegs
Allein im Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken waren insgesamt 106 Kontrollbeamt:innen im Einsatz. Unterstützt wurden die Zöllner:innen von Kräften der Bundespolizei, des saarländischen Gesundheitsministeriums, des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Saarland, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Rheinland-Pfalz sowie der Bauaufsicht der Stadt Pirmasens.
Hunderte von Arbeitnehmer:innen sowie über 50 Unternehmen überprüft
Im Saarland und im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz wurden insgesamt 403 Arbeitnehmer:innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zudem wurden 52 Arbeitgeber:innen überprüft.
Zoll deckt zahlreiche Verstöße im Saarland auf
Dabei deckten die Einsatzkräfte zahlreiche Verstöße auf. So berichtet Dominik Brach, der Sprecher des Hauptzollamts Saarbrücken, von diversen Mindestlohnverstößen, illegaler Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit. Insgesamt zwölf Arbeitnehmer:innen wurden wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes vorläufig festgenommen, da sie nicht im Besitz der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland waren. Gegen die betroffenen Arbeitgeber:innen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet.
Der Zoll hat bereits umfangreiche Nachermittlungen gegen die Unternehmen eingeleitet. Die Angaben der Arbeitnehmer:innen vor Ort müssen jetzt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Zudem müssen noch weitere Geschäftsunterlagen überprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
Verwendete Quellen:
– Informationen des Hauptzollamts Saarbrücken vom 21. März 2024