Kiloweise Drogen, 130 Liter Kraftstoff nachversteuert: Saarbrücker Zoll kontrolliert Autofahrer
Schwerpunktkontrollen im nördlichen Saarland
Die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Saarbrücken hat am vergangenen Wochenende im nördlichen Saarland Schwerpunktkontrollen von Autofahrer:innen durchgeführt. Darüber informierte das Hauptzollamt Saarbrücken am heutigen Dienstagmorgen (12. April 2022). Laut Mitteilung erfolgten die Überprüfungen „mit Grenzbezug zu Luxemburg und Frankreich“.
Insgesamt seien 33 Pkw mit 75 Personen unter die Lupe genommen worden. „Bei dem Einsatz waren zehn Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt“, hieß es. Unterstützt wurden diese zeitweise durch zwei Beamte der Bundespolizei, teilte das Hauptzollamt Saarbrücken ebenso mit.
Drogen sichergestellt
„Unter anderem nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner einen Audi A4 an der Kontrollstelle ins Visier“, so die Einsatzkräfte. Zunächst wurde der Fahrer routinemäßig befragt. Dann kam Zollhündin „Siska“ zum Einsatz – und sie „wurde prompt fündig“. „Im Inneren des Fahrzeugs befanden sich ein Reisekoffer und ein Pappkarton mit über fünf Kilogramm Marihuana“. Doch nicht nur das. Auch erschnüffelte „Siska“ der Mitteilung zufolge „noch etwas über 100 Gramm Amphetamin in einer Umhängetasche“.
Sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer des „Audi“ wurden laut Saarbrücker Hauptzollamt vorläufig festgenommen. Um die weiteren Ermittlungen kümmert sich jetzt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. „Die mutmaßlichen Beschuldigten befinden sich derzeit auf freiem Fuß“, so die Beamt:innen.
Kraftstoff nachversteuert
Bei den Schwerpunktkontrollen stellen die Einsatzkräfte der Mitteilung zufolge nicht nur Drogen fest. Auch wurden „insgesamt 130 Liter Kraftstoff nachversteuert“. Laut Hauptzollamt handelt es sich dabei um „verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Energieerzeugnisse)“. Diese müssten „unter Beachtung aller notwendigen Förmlichkeiten des Verbrauchsteuerrechts ordnungsgemäß befördert werden“. Das heißt: Aus einem EG-Mitgliedstaat darf Kraftstoff nur „energiesteuerfrei“ eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem Reservebehälter befindet. Erlaubt sind allerdings nur bis zu 20 Liter zusätzlich in einem Kanister, hieß es abschließend. Mengen „darüber hinaus“ sind zu versteuern.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 12.04.2022