Kusel-Morde: Kein Tatverdacht mehr gegen Florian V.

Die Ermittler im Fall der Morde von Kusel gehen offenbar nicht mehr davon aus, dass auch Florian V. die beiden Polizeikräfte erschossen hat. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. In U-Haft muss er aber weiterhin sitzen.
Im Prozess um die Polizistenmorde bei Kusel soll heute das Urteil fallen. Archivfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
Im Prozess um die Polizistenmorde bei Kusel soll heute das Urteil fallen. Archivfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk

Im Fall der Polizistenmorde von Kusel/Rheinland-Pfalz besteht kein Tatverdacht mehr gegen Florian V. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen sei aufgehoben worden, berichten „Bild“ und „SZ“ am heutigen Dienstagnachmittag (1. März 2022) mit Berufung auf V.s Verteidiger Christian Kessler.

Florian V.: Kein Tatverdacht, aber weiter in U-Haft

„Wie von Beginn an gesagt: Der Vorwurf des Mordes ist nicht haltbar. Das hat mein Mandant immer gesagt“, zitiert die „Bild“ den Anwalt. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung des Haftbefehls noch nicht bestätigt. V. muss laut den Medienberichten weiter in Untersuchungshaft bleiben: Gegen ihn wurde ein neuer Haftbefehl wegen Wilderei und versuchter Strafvereitelung erlassen. Kessler hält das für rechtswidrig. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Kusel-Morde: Andreas S. weiter verdächtig

V. war zusammen mit dem Jäger Andreas S. beschuldigt worden, die Polizeikräfte Alexander K. und Yasmin B. Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen zu haben. Anfangs ging die Staatsanwaltschaft noch davon aus, dass beide Saarländer für den Tod der beiden Polizist:innen verantwortlich sind. Doch bei V. scheint sich der Verdacht nicht erhärtet zu haben. Er hatte in seiner Vernehmung zwar eingeräumt, bei dem Vorfall dabei gewesen zu sein. V. sagte aber aus, nur S. habe auf die Polizeikräfte geschossen. Alle SOL.DE-Artikel zu den Polizistenmorden findet ihr hier.

Soll die beiden Polizeikräfte erschossen haben: Andreas S. Foto: Saarnews

Was V. entlastet, steht auf Saarbrücker-Zeitung.de Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).

Verwendete Quellen:
– Bild
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte