Mädchen in Käfig gesperrt: Stiefvater muss ins Gefängnis, Mutter freigesprochen

Drei Monate lang ist ein Mädchen in Schmelz fast jeden Abend in einen Käfig gesperrt worden. Das Landgericht Saarbrücken sprach jetzt den Stiefvater des Kindes schuldig. Die Mutter wurde freigesprochen.
Der Angeklagte mit seiner Anwältin. Foto: BeckerBredel
Der Angeklagte mit seiner Anwältin. Foto: BeckerBredel

Stiefvater muss ins Gefängnis, Mutter freigesprochen

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Mann zu fünf Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Der heute 34-Jährige hatte seine Stieftochter für rund drei Monate nachts in einen Käfig gesperrt. Die leibliche Mutter der damals Siebenjährigen wurde am heutigen Freitag (10. März 2023) freigesprochen, berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Kind in Käfig gesperrt – Mutter griff nicht ein

Der Vorwurf lautete auf Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dennis B. aus Schmelz hatte das Kind monatelang fast jede Nacht in den Gitterkäfig gesperrt, seine Frau Jennifer habe nicht eingegriffen. Die Angeklagten hatten die Tat vor Gericht eingeräumt. Das Mädchen befindet sich derzeit in Obhut des Jugendamtes.

Box war nur 60 Zentimeter hoch

Die Staatsanwaltschaft sprach von „Mitleidlosigkeit und Gefühlskälte“ bei dem Ehepaar. Das Mädchen sei mit Kabelbindern am Rücken in die Hundebox (104 Zentimeter lang, 64 Zentimeter breit, 60 Zentimeter hoch) gesperrt worden. Der Käfig im Kinderzimmer wurde zudem mit einem Vorhängeschloss und einer Kette abgesichert. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft für Dennis B. sowie zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis für Jennifer B. gefordert.

Deshalb spricht das Gericht die Mutter frei

Bei der Mutter hatte ein Gutachter Bindungsstörungen sowie einen organischen Hirnschaden festgestellt. Sie sei daher zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, weswegen das Gericht sie freisprach.

Stiefvater fühlte sich offenbar gestört – Mädchen „schlechter als ein Hund behandelt“

Dennis B. hatte es wohl gestört, dass sich das Mädchen einnässte und Schränke umsortierte. Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung laut Medienberichten, das Mädchen sei „schlechter als ein Hund behandelt worden“. Man könne von Glück sagen, dass das Kind aus der Familie herausgenommen wurde.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Bild
– Saarbrücker Zeitung