Mann überfährt Ex-Frau in Saarwellingen: Urteil am Montag ergangen
Ex-Frau überfahren: Saar-Gericht verurteilt 50-jährigen Mann aus Saarwellingen
Das Landgericht Saarbrücken hat am heutigen Montag (8. Mai 2023) einen 50-jährigen Mann aus Saarwellingen zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das berichten die „Saarbrücker Zeitung“ und der „Saarländische Rundfunk“ übereinstimmend. Die Richter:innen sahen es demnach als erwiesen an, dass der damals 49-Jährige im September 2022 seine Ex-Frau mit seinem Auto überfahren und lebensgefährlich verletzt hat. Der Fall wurde seit März 2023 verhandelt. Das heute ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte Rechtsmittel einlegen möchten, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Mann aus Saarwellingen soll Ex-Frau überfahren haben: Frau überlebt nur knapp
Der damals 49-jährige Mann überfuhr seine von ihm geschiedene Frau im September 2022 mehrfach mit seinem Auto. Die Tat ereignete sich in der Lebacher Straße in Saarwellingen. Die damals 48-jährige Frau erlitt durch die Attacke lebensgefährliche Verletzungen und musste für längere Zeit in einem Krankenhaus behandelt werden. Im September 2022 sorgte die Tat für große Aufregung im Saarland: „Versuchte Tötung: Mann überfährt Frau in Saarwellingen mehrmals“.
Mit dem heutigen Urteilsspruch geht das Gericht davon aus, dass der Mann seine Frau mit Absicht überfahren hatte. Demnach überfuhr der heute 50-Jährige seine Ex-Frau zunächst unvermittelt von hinten. Diese wurde dabei auf die Motorhaube des Wagens aufgeladen und gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Die Frau versuchte sich zunächst zu einer Garagenwand zu retten. Als sie sich dort hinsetzte, fuhr der Angreifer mit seinem Auto zurück und überrollte die bereits verletzte Frau erneut. Diese erlitt unter anderem diverse Knochenbrüche und Blutungen im Brustkorb. Sie überlebte den Vorfall nur knapp.
Gericht verneint versuchten Mord
Das Gericht wertete die Attacke des Angeklagten trotz alledem nicht als versuchten Mord. Nach Ansicht des Spruchkörpers habe der Angreifer nach dem zweiten Überrollen der Frau gesehen, dass diese noch lebte. Von einem weiteren Überfahren habe er abgesehen und sei folglich von einem Tötungsdelikt zurückgetreten.
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 50-Jährigen schließlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit gefährlicher Körperverletzung. Mit neun Jahren Freiheitsstrafe erhält der Angeklagte fast die Höchststrafe für diese Delikte, die bei zehn Jahren liegt.
Verwendete Quellen:
– Berichte von „Saarbrücker Zeitung“ und „Saarländischem Rundfunk“