„Uzi“-Maschinenpistole in Koffer versteckt: Zoll stellt verbotene Waffen bei Pfälzer sicher

Eine Postsendung mit verbotenem Inhalt führte Fahnder:innen des Zolls nach Rheinland-Pfalz. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere verbotene Waffen, Zubehör und Munition sichergestellt.
Diese Pistole (links) wurde sichergestellt. Fotos: Zoll
Diese Pistole (links) wurde sichergestellt. Fotos: Zoll

Anfang November waren Fahnder:innen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main für eine Hausdurchsuchung in die Vulkaneifel/Rheinland-Pfalz ausgerückt. Bei einem 49-jährigen Sportschützen stellten sie mehrere verbotene Waffen, Messer und weiteres Zubehör sicher. Das geht aus einer Mitteilung des Zollfahndungsamtes hervor.

Maschinenpistole in Werkzeugkoffer versteckt

In einem Werkzeugkoffer versteckte der 49-Jährige eine vollautomatische Maschinenpistole („Uzi“). Außerdem konnten eine Schreckschusspistole ohne erforderliches Prüfzeichen, insgesamt neun weitere verbotene Waffen, Waffenzubehör sowie Munition beschlagnahmt werden.

Bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefundene Maschinenpistole „Uzi“. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Neben „diversen Hieb- und Stichwaffen gehört zu den verbotenen Waffen unter anderem eine Schießgürtelschnalle„, informierte Sebastian Fuhr vom Zollfahndungsamt. Diese verbotene Waffe ähnelt einer Gürtelschnalle und ist in der Lage, Geschosse mit einem vier Millimeter Kaliber abzuschießen.

Paket mit verbotenem Inhalt

Der 49-Jährige aus dem Landkreis Vulkaneifel fiel beim Zoll wegen einer Postsendung auf, die an ihn adressiert war. Darin war ein verbotener Laserzielpunktprojektor enthalten.

Eine Bestellung wurde auch einem Mann im Landkreis Neuwied zum Verhängnis: Am selben Tag wurden bei einem 66-Jährigen zwei illegale Schusswaffen, über 300 Gramm Schwarzpulver, ein verbotener Zielscheinwerfer sowie Munition sichergestellt. Auch er ist ein Sportschütze, fügte Fuhr vom Zoll hinzu. Der 66-Jährige hatte einen Zielscheinwerfer für eine Schusswaffe geordert.

Ermittlungen wegen Verstoß gegen Waffengesetz

„Die beiden Sportschützen haben sich jeweils einem Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten“, so Sebastian Fuhr. Alle weiteren Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz geführt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, 17.11.2022