Mit Luxusauto zur Geldautomatensprengung in Homburg? So sollen Männer Pkw-Vermietung betrieben haben

Gegen zwei Beschuldigte wiegen die Vorwürfe schwer. Sie sollen in mindestens 17 Fällen ein Luxusauto an verschiedene Tätergruppierungen vermietet haben. Der Zweck: die Begehung von Geldautomatensprengungen. Eine Spur führt ins saarländische Homburg.
Den Luxuswagen sollen die Beschuldigten mit dem Wissen vermietet haben, dass der Pkw für Geldautomatensprengungen zum Einsatz kommt. Symbolfotos: (Hintergrund) BeckerBredel | (Wagen) Pixabay
Den Luxuswagen sollen die Beschuldigten mit dem Wissen vermietet haben, dass der Pkw für Geldautomatensprengungen zum Einsatz kommt. Symbolfotos: (Hintergrund) BeckerBredel | (Wagen) Pixabay

Groß angelegte Razzien am Morgen

Am heutigen Donnerstagmorgen (12. Mai 2022) ist es jeweils zu einem Großeinsatz in Gronau/Westfalen und Enschede/Niederlande gekommen. Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf informierte, wurden bei Razzien mehrere Objekte, darunter Wohnungen und Büros, durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und zu schwerem Bandendiebstahl“. Der Mitteilung zufolge sind in den Niederlanden am Morgen zwei Beschuldigte festgenommen worden.

Geschäftsmodell „Autovermietung für Geldautomatensprengungen“

Den Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zufolge stehen „zwei 43 bzw. 19 Jahre alte niederländische Staatsangehörige aus dem Raum Enschede“ im Fokus des laufenden Verfahrens. Der dringende Tatverdacht: In mindestens 17 Fällen sollen sie ein „ein hochmotorisiertes Fahrzeug der Luxusklasse“ vermietet haben. Der Wagen soll „in Kenntnis der späteren Verwendung an verschiedene niederländische Tätergruppierungen zur Begehung von Geldautomatensprengungen in Deutschland“ gegangen sein. Eine der Sprengungen wurde der Mitteilung zufolge auch im saarländischen Homburg verübt. Darüber hinaus sei das Fahrzeug ebenso bei einer Sprengung in Trier/Rheinland-Pfalz zum Einsatz gekommen.

Bereits im Vorfeld der heutigen Aktion waren gegen die beiden Personen europäische Haftbefehle erwirkt worden, hieß es. „Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages einem Haftrichter in den Niederlanden vorgeführt“. Dieser entscheidet wiederum über ein in Deutschland gestelltes Auslieferungsersuchen.

Schaden in Millionenhöhe

„Gesicherte Erkenntnisse zu den Identitäten der Täter, welche die 17 Bankautomatensprengungen verübten, liegen bislang nicht vor“, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiter mit. Insgesamt sei mindestens knapp eine Million Euro erbeutet worden. Die verursachten Sachschäden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf etwa zwei Millionen Euro. Abschließend hieß es: „Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 12.05.2022