Schlag gegen Verbreitung von Kinderpornografie im Saarland: Razzien in Dutzenden Wohnungen und Arbeitsplätzen

In den letzten drei Wochen hat die Polizei im Saarland in mehreren Aktionen einen Schlag gegen die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie hierzulande durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen. Der jüngste ist 14 Jahre alt, der älteste Tatverdächtige 70. In diesen 22 Städten und Gemeinden an der Saar gab es Razzien:
Durchsuchungen gab es in 22 saarländischen Städten und Gemeinden. Symbolfoto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild
Durchsuchungen gab es in 22 saarländischen Städten und Gemeinden. Symbolfoto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild
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Schlag gegen Verbreitung von Kinderpornografie im Saarland

In mehreren konzertierten Aktionen hat die Polizei im Saarland in den letzten drei Wochen einen Schlag gegen die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie hierzulande durchgeführt. Das teilte das Saar-Landespolizeipräsidium am heutigen Freitag (22. März 2024) mit. Einer der Hintergründe der Aktion sei auf das „Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC)“ in den USA zurückzuführen. Die Behörde melde weltweit strafbare Inhalte im Internet. Die Hinweise mit einem Bezug zu Deutschland würden über das deutsche Bundeskriminalamt an die jeweiligen Polizeiinspektionen der Bundesländer übergeben. So auch geschehen im Falle des Saarlandes.

Razzien in 22 saarländischen Städten und Gemeinden

In den vergangenen Wochen gab es laut Mitteilung der Saar-Polizei Razzien in 22 saarländischen Städten und Gemeinden. Durchsuchungsmaßnahmen wurden durchgeführt in:

  • Bous
  • Saarlouis
  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • Ottweiler
  • Marpingen
  • Schiffweiler
  • Neunkirchen
  • Merchweiler
  • Merzig
  • Dillingen
  • Rehlingen-Siersburg
  • Wallerfangen
  • Nohfelden
  • Ensdorf
  • Nalbach
  • Dillingen
  • Spiesen-Elversberg
  • Sulzbach
  • St. Ingbert
  • Beckingen
  • Homburg

„Bei den Durchsuchungen wurde entsprechendes, kinderpornografisches Material aufgefunden und sichergestellt“, hieß es. Razzien gab es in 47 Wohnanwesen und Arbeitsstellen von Tatverdächtigen. Zu den einbehaltenen Gegenständen zählten IT-Geräte sowie Ausdrucke „von entsprechenden Darstellungen“. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte nach Angaben des Landespolizeipräsidiums 533 Gegenstände sicher. Sie werden jetzt ausgewertet. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken „gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen“.

Jüngster Tatverdächtiger ist 14, der älteste 70 Jahre alt

„Der jüngste Tatverdächtige war bei diesen Maßnahmen gerade einmal 14 Jahre alt“, teilten die Beamt:innen weiter mit. „Hier ist jedoch der leichtfertige Umgang mit entsprechenden Darstellungen als Ursache anzusehen“. Der älteste Tatverdächtige sei 70 Jahre alt. „Drei Frauen wurden zudem als Tatverdächtige geführt“. Einige Personen seien der Polizei schon bekannt gewesen. „Diese sind in der Vergangenheit bereits in diesem Deliktsbereich in Erscheinung getreten“, hieß es.

Auch Indoorplantage entdeckt

Laut Mitteilung stießen die Ermittelnden bei den Durchsuchungen in einem Fall auf eine Indoorplantage mit Cannabispflanzen auf dem Dachboden eines Anwesens. Das Dezernat für Rauschgiftkriminalität habe diesen Fall übernommen.

Jeweils bis zu 26 Kräfte im Einsatz

Durchgeführt wurden die Durchsuchungen durch die Ermittlungsgruppe „Halde“, so die saarländische Landespolizei. Unterstützung gab es von den Dienststellen der „Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/LK“, den Operativen Einheiten und der Bereitschaftspolizei. „Zudem wurden die Maßnahmen teilweise durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken begleitet“. An den Aktionstagen waren jeweils bis zu 26 Kräfte im Einsatz.

Zum Begriff „Kinderpornografie“

Menschen verstehen unter dem Begriff „Pornografie“ Videos, die Sex zeigen, der normalerweise auf freiwilliger Basis stattfindet. Herstellung und Kauf solcher Videos sind erlaubt. Anders sieht es bei „Kinderpornografie“ aus. In den Videos und auf den Fotos gibt es niemals freiwilligen Sex zu sehen. Sondern körperliche und seelische Gewalt an Kindern. Herstellung, Verbreitung sowie Besitz sind illegal. Der Begriff „Kinderpornografie“ gilt unter Fachleuten als verharmlosend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saar-Landespolizeipräsidiums, 22.03.2024