Nach tödlichem Unfall bei Homburg: Fahrerin verurteilt

Bei einem Unfall auf einer Landstraße bei Homburg-Bruchhof war im September 2019 ein junger Motorradfahrer gestorben. Die beteiligte Autofahrerin wurde nun in St. Ingbert verurteilt.

Ein Jahr nach dem tödlichen Unfall auf der L119 hat das Amtsgericht in St. Ingbert am gestrigen Donnerstag (1. Oktober 2020) ein Urteil gefällt. Die beteiligte Fahrerin muss eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro zahlen. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Motorradfahrer stirbt bei Unfall nahe Homburg

Motorradfahrer kracht in abbiegendes Auto

Am Abend des 14. September 2019 war der 23-Jährige mit seinem Motorrad auf der L119 zwischen Homburg und Bruchmühlbach-Miesau in Richtung Pfalz unterwegs. Zur gleichen Zeit wollte die damals 63-jährige Unfallfahrerin in Höhe der Kaiserslauterer Straße 297 auf die L223 Richtung Waldmohr abbiegen. Der junge Mann krachte in den abbiegenden Wagen, wurde über das Auto geschleudert und stürzte. Er starb noch an der Unfallstelle.

Unfall sei vermeidbar gewesen

Die Frau habe vor dem Abbiegen die Linksblinker betätigt und sich auf die linke Spur eingefädelt, so die Amtsgerichtsdirektorin Marion Walther laut „SZ“. Der junge Motorradfahrer sei allerdings deutlich zu schnell gewesen. Laut Zeugenaussagen habe er zudem zwei Autos trotz durchgezogener Linie überholt.

Da er laut Gutachten nur 30 bis 47 Meter vom Wagen der Frau entfernt war, als diese abbog, hätte sie ihn dennoch sehen müssen. Der Unfall sei vermeidbar gewesen. Die Angeklagte habe gegensätzlich argumentiert und einen Freispruch gefordert. Sie will in Berufung gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– eigener Bericht