Nach tödlichem Unglück im „Klottipark“: Kein technischer Fehler festgestellt

Im August verunglückte eine Saarländerin auf einer Achterbahn im Freizeitpark Klotten tödlich. Ein Gutachten stellte jetzt fest, dass kein technischer Fehler vorlag.
Hier zu sehen: die Achterbahn im Wild- und Freizeitpark in Klotten. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Hier zu sehen: die Achterbahn im Wild- und Freizeitpark in Klotten. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Die Achterbahn im Freizeitpark Klotten an der Mosel war einem TÜV-Gutachten zufolge zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls im August sicherheitstechnisch in Ordnung.

Sicherungsbügel entsprachen Anforderungen

Die Prüfung habe ergeben, dass das Rückhaltesystem mit den Bügeln zur Sicherung der Fahrgäste den Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage entsprochen habe und somit normkonform gewesen sei, teilte die Kreisverwaltung Cochem-Zell am Dienstag mit. Am 6. August war eine Frau (57) aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen.

Nachrüstung empfohlen – Achterbahn bis dahin geschlossen

Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, habe die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH eine Nachrüstung empfohlen, teilte der Kreis weiter mit. Diese sei nun angeordnet worden: Erst nach der Umsetzung und einer positiven Abnahme dürfe die Achterbahn wieder fahren. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über das Gutachten berichtet.

Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien.

Ermittlungsverfahren läuft weiter

Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz läuft noch ein Todesermittlungsverfahren. Der Anfangsverdacht einer Straftat hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach früheren Angaben nicht ergeben.

Die Achterbahn ist 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch. Sie steht seit dem Unglück still. Der Kreis Cochem-Zell hatte den Betrieb der Bahn untersagt – damit der TÜV zuerst die Sicherheit des Fahrgeschäfts überprüfen konnte.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur