Opfer Viertelstunde ohne Sauerstoff: Pflegerin wegen Totschlag vor Saar-Gericht

Wegen Totschlags muss sich eine häusliche Intensivpflegerin derzeit vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Sie hatte bei einer Patientin den Schlauch eines Beatmungsgerätes nicht wieder angeschlossen. Während des Vorfalls war die Angeklagte stark betrunken.
Die Frau starb an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Die Frau starb an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Vor dem Saarbrücker Landgericht ist am Mittwoch (4. Mai 2022) der Prozess gegen eine häusliche Intensivpflegerin gestartet. Sie soll bei einer Patientin in Saarbrücken nach dem Wechsel der Absaugvorrichtung den Schlauch eines Beatmungsgerätes nicht wieder angeschlossen haben.

Frau stirbt nach Sauerstoffunterversorgung

Das Gehirn des Opfers sei laut „Bild“-Zeitung bei dem Vorfall im Juni 2019 fast eine Viertelstunde lang ohne Sauerstoff gewesen. Erst, als der Mann der Geschädigten den Schlauch wieder ansteckte, sei das Gehirn wieder mit Sauerstoff versorgt worden. Doch die Schäden waren tödlich: Die 65-Jährige starb neun Tage später an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Die Staatsanwaltschaft wirft Barbara H. daher Totschlag durch Unterlassen vor.

Angeklagte war betrunken

Die 54-Jährige sagte laut Berichten von „Bild“ und „SR“, sie habe wegen Alkohol- und Medikamenteneinfluss keine klaren Erinnerungen an den Tag. Die Polizei hatte mehr als 2,3 Promille Alkoholkonzentration bei ihr festgestellt. H. sei als Süchtige schon mehrmals stationär in Therapie gewesen. Das Urteil wird für den 9. Mai erwartet.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landgerichts Saarbrücken
– Saarländischer Rundfunk
– Bild