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Neunkircher wegen Vergewaltigung vor Gericht
Zwei Paketboten müssen sich seit Dienstag (16. April 2024) vor dem Landgericht in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) verantworten. Die beiden Cousins aus Neunkirchen/Saar sollen im Raum Bad Kreuznach eine Zwölfjährige vergewaltigt und die Tat gefilmt haben. Die Anklage gegen die 20- und 21-Jährigen lautet auf gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, Vergewaltigung und Herstellung kinderpornografischer Inhalte.
Angeklagter fragt Kind nach Sex
Der ältere der beiden soll die Minderjährige im Oktober bei einer Lieferung zunächst flirtend angelächelt haben. Später, als die Zwölfjährige mit ihrem Hund spazieren ging, soll er sie aus dem Lieferwagen heraus gefragt haben, wie alt sie sei, ob sie schon Sex gehabt habe und ob sie das möchte, so die Staatsanwaltschaft. Das Mädchen soll geantwortet haben, dass es dafür zu jung sei und in seinem Alter keine sexuellen Kontakte wolle.
Mädchen steigt in Lieferwagen
Unter dem Vorwand, es nach Hause zu fahren, sei das Kind dann in das Lieferfahrzeug gestiegen. Der Angeklagte sei anschließend mit dem Mädchen an einen ungestörten Ort gefahren.
Mann ruft Cousin dazu
Anschließend habe der Mann seinen Cousin angerufen, damit dieser vorbeikomme. Der Plan des 21-Jährigen sei es laut Anklage gewesen, das Mädchen zu vergewaltigen. Dazu sei es nicht gekommen, da der 20-Jährige in den Laderaum des Autos gestiegen sei.
Kind zum Oralverkehr gezwungen?
Das Mädchen habe den beiden mehrfach deutlich gemacht, dass es keinen Sex wolle. Der 20-Jährige soll die Zwölfjährige schließlich vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen haben. Dabei habe er eine kurze Videoaufnahme gemacht. Der andere Angeklagte soll die Tat ebenfalls mit seinem Handy gefilmt haben.
Angeklagte bestreiten Vorwürfe
Vor Gericht bestritten die Männer laut „SWR“ die Tat. Sie behaupteten, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht habe und sie das Alter des Kindes auf mindestens 16 Jahre geschätzt hätten.
Männer in Untersuchungshaft
Die Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Bis Mitte Mai sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Landgerichtes Bad Kreuznach
– Südwestrundfunk