12-Jährige sexuell missbraucht: Paketboten aus Neunkirchen müssen ins Gefängnis
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Urteil nach sexuellem Missbrauch gesprochen
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen hat das Landgericht in Bad Kreuznach/Rheinland-Pfalz zwei Paketboten aus dem saarländischen Neunkirchen zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Männer wurden auch wegen der Herstellung sogenannter Kinderpornografie schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher laut „AFP“ am Dienstag (14. Mai 2024) mitteilte.
Angeklagter fragt Kind nach Sex
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 21-Jährige das Kind im Oktober bei einer Lieferung zunächst flirtend angelächelt hatte. Später, als die Zwölfjährige mit ihrem Hund spazieren ging, soll er sie aus dem Lieferwagen heraus gefragt haben, wie alt sie sei und ob sie schon Sex gehabt habe. Das Mädchen antwortete laut Anklage, dass es dafür zu jung sei und in seinem Alter keine sexuellen Kontakte wolle.
Mädchen sexuell missbraucht
Unter dem Vorwand, es nach Hause zu fahren, stieg das Kind in das Lieferfahrzeug. Der Angeklagte fuhr dann mit dem Mädchen an einen ungestörten Ort. Anschließend rief der Mann seinen Cousin an, damit dieser vorbeikomme. Im Laderaum des Transporters missbrauchten der 21-Jährige und der 20-Jährige das Mädchen schließlich sexuell und filmten die Tat.
Warum die Männer nicht wegen Vergewaltigung verurteilt wurden
Die Staatsanwaltschaft hatte die Männer wegen Vergewaltigung angeklagt. Das Gericht konnte den Tatvorwurf aber nicht nachvollziehen, da nicht zweifelsfrei festzustellen war, ob die Männer gegen den Willen des Mädchens handelten, berichtet der „SWR“. Es stehe Aussage gegen Aussage. Sex mit Personen unter 14 Jahren ist in Deutschland grundsätzlich verboten, weshalb das Gericht das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs sprach.
Gericht: Männer bedienten sich an Mädchen wie an einer Sexpuppe
Die Männer hatten bei der Vernehmung behauptet, sie hätten nicht gewusst, wie jung das Mädchen sei. Laut Gericht sei den beiden das Alter aber egal gewesen. Sie hätten sich an dem Kind wie an einer Sexpuppe bedient.
Zum Begriff „Kinderpornografie“
Menschen verstehen unter dem Begriff „Pornografie“ Videos, die Sex zeigen, der normalerweise auf freiwilliger Basis geschieht. Herstellung und Kauf sind erlaubt. Anders ist es bei „Kinderpornografie“: In den Videos und auf den Fotos gibt es niemals freiwilligen Sex zu sehen, sondern körperliche und seelische Gewalt an Kindern. Herstellung, Verbreitung und Besitz sind illegal. Der Begriff „Kinderpornografie“ gilt unter Fachleuten als verharmlosend.
Verwendete Quellen:
– AFP
– SWR
– eigener Bericht