Polizei löst illegale Party in Burbach auf – Diese Bußgelder drohen den Gästen

30 bis 40 Leute haben im Saarbrücker Stadtteil Burbach einen Geburtstag gefeiert. Das könnte sie jetzt teuer zu stehen kommen.
Die Polizei löste die Party auf. Foto: David Inderlied/dpa-Bildfunk
Die Polizei löste die Party auf. Foto: David Inderlied/dpa-Bildfunk

Die Polizei hat am Montagabend (10. Januar 2022) in Saarbrücken-Burbach eine Party mit mehr als 30 Gästen aufgelöst. Der Großteil der Feiernden sei nicht gegen das Coronavirus geimpft gewesen, so die Beamt:innen in einer Mitteilung am Dienstagvormittag.

Extremer Lärm in Burbach – Gäste feiern Fünfzigsten der Tante

Die Party hatte in der Püttlinger Straße stattgefunden. Die Polizei war um 18.00 Uhr wegen einer Ruhestörung dorthin gerufen worden. Vor Ort nahmen die Beamt:innen extremen Lärm durch Musik und Gegröle wahr. Offenbar war der 50. Geburtstag der Tante gefeiert worden.

Polizei muss Unterstützung rufen

Die Gäste weigerten sich, der Polizei ihre Personalien zu geben, weswegen die Beamt:innen starke Unterstützung rufen mussten. Insgesamt waren 30 bis 40 Feiernde vor Ort.

Diese Bußgelder drohen jetzt

Nach Beendigung der Maßnahmen löste die Polizei die Party auf und leitete Anzeigen ein. Den Anwesenden – auch den geimpften – drohen Bußgelder bis zu 500 Euro, die oder der Verantwortliche muss mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro rechnen. Im Saarland dürfen sich Ungeimpfte nach den aktuellen Corona-Regeln nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt sowie maximal zwei weiteren Menschen aus einem anderen Hausstand treffen. Im privaten Rahmen dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen, wenn sie alle geimpft oder genesen sind. An Weihnachten hatte die Polizei eine große Party in einer Saarbrücker Shisha-Bar beendet. Der Betrieb war an dem Wochenende wegen Verstößen gleich zweimal aufgefallen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach, 11.01.2022
– Saarland.de: Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab dem 31. Dezember 2021
– Saarland.de: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Dezember 2021
– eigener Bericht