Polizistenmord-Prozess: Antrag gegen Richter abgewiesen

Der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Polizistenmord-Prozess ist abgewiesen worden. Damit kann die Verhandlung mit den Plädoyers weitergehen.
Andreas S., Hauptangeklagter im Polizistenmord-Prozess. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Andreas S., Hauptangeklagter im Polizistenmord-Prozess. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Der Prozess um die zwei bei Kusel in der Westpfalz getöteten Polizist:innen vor dem Landgericht Kaiserslautern geht mit den geplanten Plädoyers weiter. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung des Hauptangeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Raphael Mall sei als unbegründet abgewiesen worden, teilte die Kammer nach längerer Beratung am Dienstag (22. November 2022) mit. Ursprünglich hatten die Schlussvorträge am Morgen beginnen sollen.

Vorwurf gegen zweiten Angeklagten fallengelassen

Am 31. Januar waren ein 29 Jahre alter Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße nahe Kusel erschossen worden. Als mutmaßlicher Schütze steht seit Mitte Juni ein 39-Jähriger wegen zweifachen Mordes vor Gericht. Er soll die beiden Polizisten getötet haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Nebenangeklagter ist ein 33-Jähriger, der sich wie der Hauptangeklagte auch der gewerbsmäßigen Wilderei zur Nachtzeit verantworten muss. Der Vorwurf der versuchten Strafvereitelung gegen den 33-Jährigen wurde am Dienstag nach einem Beschluss der Kammer vorläufig fallengelassen. Alle bisherigen Artikel zu den Polizistenmorden hier.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur