Riesen-Betrug mit Corona-Hilfen: Saarbrücker Fitnessstudio-Betreiber in Haft

Erst kürzlich ist ein Geschäftsführer (50) einer GmbH mit Sitz in Saarbrücken festgenommen worden. Dem Mann wird schwerer Subventionsbetrug in 15 Fällen zur Last gelegt. Dabei geht es um unberechtigte Corona-Hilfen - 100.000 Euro sollen ausgezahlt worden sein. Das sind die Details dazu:
Vergangene Woche wurde der Mann festgenommen. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Kristin Schmidt
Vergangene Woche wurde der Mann festgenommen. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Kristin Schmidt

Fluchtgefahr und Betrugsverdacht: Mann (50) festgenommen

Am vergangenen Donnerstag (17. März 2022) ist es zur Festnahme eines 50-Jährigen im Kreis Göppingen/Baden-Württemberg gekommen. Zuvor wurde der Mann in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken per Haftbefehl gesucht. Angaben des Landespolizeipräsidiums Saar zufolge besteht gegen die Person der dringende Tatverdacht eines „besonders schweren Falls des Subventionsbetruges“. Auch gingen die Beamt:innen zum Zeitpunkt der Festnahme von Fluchtgefahr des Beschuldigten aus, hieß es.

Corona-Hilfen-Betrug mit Saarbrücker Firma

„Der nun in Haft befindliche Mann ist Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Saarbrücken, die u.a. Fitnessstudios betreibt“, teilte das saarländische Landespolizeipräsidium mit. „Er ist dringend verdächtig, über das gesamte Bundesgebiet verteilt, unberechtigt Corona-Hilfen beantragt zu haben“. Schwerer Subventionsbetrug in 15 Fällen werde der Person zur Last gelegt. „Drei der 15 Anträge stellte der aus Norddeutschland stammende Mann im Saarland“.

Laut Mitteilung soll der 50-Jährige antragsübergreifend einen angeblichen Liquiditätsengpass von über 400.000 Euro geltend gemacht haben. Aufgrund der gestellten Anträge auf Corona-Hilfen sollen ihm 100.000 Euro ausgezahlt worden sein. 15.000 Euro davon stammen vom „Land Saarland“, so die Polizei. „Die Ermittler des Dezernates für Wirtschaftskriminalität stellten fest, dass der Beschuldigte an keiner der in den Anträgen genannten Adressen ein Fitnessstudio betrieb“.

Saarbrücker Fitnessstudio in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Den Angaben des Landespolizeipräsidiums zufolge unterhielt der Beschuldigte in Saarbrücken „zwar tatsächlich ein Fitnessstudio“. Jedoch steckte dieses bereits vor Pandemie-Beginn in „wirtschaftlichen Schwierigkeiten“. Schon vor der Stellung der Unterstützungsanträge hatte das Studio den Betrieb „faktisch eingestellt“. Zu dem Zeitpunkt gab es demnach keinen „offizieller Kundenbetrieb mehr“.

Auslieferung ins Saarland erwartet

Nach Verkündung des Haftbefehls wurde der Mann der Mitteilung zufolge in die JVA Ulm verbracht. Dort wartet der 50-Jährige derzeit auf seine Auslieferung ins Saarland. „Die Ermittlungen in dem Verfahrenskomplex führte das Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Landespolizeipräsidiums Saarland“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, 22.03.2022