Saar-Polizei schnappt Drogendealer: Ermittler stellen rund 20 Kilogramm Rauschgift sicher

Seit dem Sommer ermittelt die Polizei gegen einen Drogendealer aus Dillingen, jetzt wurde der 34-Jährige festgenommen. Bei Durchsuchungen fanden die Ermittler jede Menge Betäubungsmittel und viel Bargeld.
Der 19-Jährige wurde in Saarbrücken zweimal vorläufig festgenommen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Der 19-Jährige wurde in Saarbrücken zweimal vorläufig festgenommen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Fast zwei Dutzend Kilogramm Drogen sichergestellt

Die Polizei hat einen Drogenhändler aus Dillingen festgenommen. Bei Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte rund 16 Kilogramm Marihuana, 2,5 Kilogramm Haschisch, mehr als ein Kilogramm Amphetamin, mehrere Liter Amphetamin-Öl sowie Kokain sicher, wie das Landespolizeipräsidium am heutigen Montag (15. Mai 2023) mitteilte.

Ermittlungen seit dem Sommer

Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main waren dem Dealer schon seit dem Sommer auf den Fersen. Kurz vor einer geplanten Drogenauslieferung in Alt-Saarbrücken klickten bei dem 34-Jährigen am Freitag die Handschellen.

Durchsuchungen in Saarlouis, Dillingen und Saarbrücken

Anschließend durchsuchten die Ermittler mehrere Aufenthaltsorte des Mannes und weiterer, mutmaßlicher Mittäter, die sich in Dillingen und Saarlouis sowie in Saarbrücken befinden. In die Aktion waren auch Kräfte der Diensthundestaffel mit einem Rauschgiftspürhund sowie Polizeibeamt:innen der Operativen Einheit Saarlouis und der Inspektion Saarbrücken-Burbach eingebunden, sagte eine Sprecherin.

Polizei stellt Zehntausende Euro sicher

Bei den Durchsuchungen wurden neben Drogen auch ein mittlerer fünfstelliger Bargeldbetrag und mehrere Mobiltelefone sichergestellt. Der Drogenhändler hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er kam nach einer Vorführung vor dem Amtsgericht in die Saarbrücker Justizvollzugsanstalt. Die Ermittlungen dauern an, hieß es.

Diese Strafe droht dem Dealer

Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn das Gericht einen besonders schweren Fall annimmt, ist eine höhere Strafe möglich. Theoretisch kann es dann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, 15.05.2023
– Betäubungsmittelgesetz, Paragraf 29