Saar-Polizistin (32) soll gefälschte Impfausweise verkauft haben: Gericht bestätigt Rauswurf

Nach den Vorwürfen, Impfausweise gefälscht und verkauft zu haben, hatte es für eine Saar-Polizistin (32) in Probezeit eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gegeben. Dagegen hatte sich die Frau mit einem Eilantrag gewährt. Jetzt teilte das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit, dass der Eilantrag abgelehnt wurde. Die Begründung gibt es an dieser Stelle zum Nachlesen:
Die 32-Jährige wurde entlassen. Sie soll gefälschte Impfausweise verkauft haben. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Die 32-Jährige wurde entlassen. Sie soll gefälschte Impfausweise verkauft haben. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Saar-Polizistin (32) soll gefälschte Impfausweise verkauft haben

Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten soll eine 32-jährige Polizistin aus Neunkirchen gefälschte Impfausweise hergestellt sowie verkauft haben. „Die Polizeibeamtin soll Impfpässe gefälscht und an Dritte weitergegeben haben“, hatte das Landespolizeipräsidium Saarland im Dezember 2021 mitgeteilt. Parallel würden „alle beamten- und disziplinarrechtlich möglichen Schritte“ geprüft, hieß es zu dem Zeitpunkt. Die Folge: Wenig später war der Frau die weitere Dienstausübung untersagt worden, es folgte eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sowohl gegen die Polizistin als auch ihren Lebensgefährten nahm die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Urkundenfälschung auf.

Eilantrag abgelehnt; Gericht bestätigt Rauswurf

Offenbar hatte sich die Neunkircher Polizistin mit einem Eilantrag gegen den Rauswurf gewehrt. Das geht aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit Stand vom gestrigen Dienstag (5. Juli 2022) hervor. Darin heißt es: „Mit Beschluss vom 4. Juli 2022 […] hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Eilantrag einer noch in der Probezeit befindlichen Polizeivollzugsbeamtin zurückgewiesen, mit dem diese sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gewehrt hat.“

Die Begründung

Das Verwaltungsgericht zur Begründung: „Der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung […] rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts aufgrund seiner Schwere die Entlassung der Antragstellerin“. Demnach könnte eine Beamtin auf Probe eben entlassen werden, wenn sie sich in dieser Zeit nicht bewährt habe. Solch eine Feststellung sei „ein Akt wertender Erkenntnis“ – bereits „berechtigte Zweifel des Dienstherrn“ würden dazu genügen.

Unabhängig von einer abschließenden Entscheidung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechtfertige „der bereits feststehende Sachverhalt“ die Schlussfolgerung: In der Probezeit habe sich die Antragstellerin „aufgrund charakterlicher Mängel“ nicht bewährt, so die weitere Begründung.

Bei dem Vorwurf, gefälschte Impfpässe hergestellt beziehungsweise verkauft zu haben, handele es sich um Vergehen, das die „Gesundheit anderer in erheblichem Maße“ gefährde. Das Ganze offenbare einen „schweren charakterlichen Mangel“. Ebenso teilte das Verwaltungsgericht mit: „Dies erlaube die Annahme, dass die Antragstellerin für den Beruf der Polizeikommissarin ungeeignet sei“.

Gegen die Entscheidung des Gerichts steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, 05.07.2022