Saarbrücker Landgericht verurteilt „Liebesbetrüger“ zu langer Freiheitsstrafe – über 500.000 Euro Schaden angerichtet

Ein 33-Jähriger aus Saarbrücken ist vor dem Landgericht zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mittels sogenanntem "Romance-Scamming" soll er mehrere Opfer um über 500.000 Euro gebracht haben. Um sich so seinen "aufwändigen Lebensstil zu finanzieren". Auch ergingen Urteil für zwei Nebenangeklagte:
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Saarbrücker Landgericht verurteilt „Liebes-Betrüger“ zu langer Freiheitsstrafe

Nach mehrmonatiger Hauptverhandlung ist am Mittwoch (20. März 2024) am Landgericht Saarbrücken das Urteil gegen einen 33-Jährigen gefallen. Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte, wurde eine Freiheitsstrafe gegen den Mann ausgesprochen – und zwar über acht Jahre. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, hieß es am Donnerstag in diesem Zusammenhang. Bis zur Rechtskraft der Verurteilung gilt demnach die Unschuldsvermutung.

Über 500.000 Euro Schaden angerichtet

Das Urteil sei das Ergebnis aufwändiger Ermittlungen. Der 33-jährige Saarbrücker soll ein „Liebes-Betrüger“ sein. Ihm – sowie zwei Nebenangeklagten – legt die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung „insgesamt mehr als einhundert einzelne Betrugstaten zum Nachteil von vier Geschädigten im gesamten Bundesgebiet zur Last“. Von den vier Opfern mittleren Alters soll der 33-Jährige über einen Tatzeitraum von etwa sieben Jahren mehr als 500.000 Euro ergaunert haben. „Um davon seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. „Die gutgläubigen Geschädigten hatten sich hierfür teilweise selbst verschuldet“.

Masche mit „Romance-Scamming“

Den weiteren Angaben zufolge gingen die Angeklagten bei den Taten nach der Masche des sogenannten „Romance-Scamming“ vor. Diese sei mit dem „Enkeltrick“ vergleichbar. Täter:innen würden beim „Romance-Scamming“ auf Online-Partnerbörsen Profile für tatsächlich nicht existente Personen anlegen. Darüber treten sie laut Staatsanwaltschaft dann mit späteren Opfern in Kontakt. Unter Vorspiegelung einer angeblichen Liebesbeziehung werde Geschädigten dann Geld aus der Tasche gezogen.

So gingen die Verurteilten vor

Im Falle der jetzt vor dem Landgericht Verurteilten seien die Personen so vorgegangen: Sie sollen sich nach den Feststellungen des Gerichts auf Dating-Portalen als fiktive (sowohl männliche als auch weibliche) Personen ausgegeben und den Geschädigten Interesse an dem Eingehen einer Liebesbeziehung vorgetäuscht haben. „Im weiteren Verlauf sollen sie den Geschädigten sodann mehrfach Notlagen verschiedener Art, meist im Zusammenhang mit angeblichen finanziellen Problemen auf Auslandsreisen, vorgespiegelt haben“, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. So sollen die Täter „leihweise bis zu fünfstellige Beträge unter Vortäuschung angeblicher Rückzahlungsbereitschaft und –fähigkeit“ erhalten haben.

Urteile auch wegen Beihilfe zum Betrug

Am Mittwoch wurden auch Urteile für zwei Nebenangeklagte ausgesprochen – wegen Beihilfe zum Betrug. Einmal gab es eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre und sechs Monate. Der andere Beschuldigte wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – über ein Jahr und sechs Monate. In dem Verfahren sei Staatsanwaltschaft und Polizei „ein vergleichsweise seltener Ermittlungserfolg gelungen, da hier mit dem Hauptangeklagten mutmaßlich einer der tatsächlichen, regelmäßig auf Verschleierung ihrer Identität und der Geldflüsse bedachten Hintermänner ermittelt werden konnten“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 21.03.2024