Saarbrücker Zoll stellt Vergehen in Corona-Testzentren fest – unerlaubte Beschäftigung und mehr
Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse in Corona-Testzentren
Am Freitag (4. März 2022) hat es in insgesamt 72 Corona-Testzentren im Saarland sowie im Süden von Rheinland-Pfalz Überprüfungen der Beschäftigungsverhältnisse gegeben. Darüber informierte das Hauptzollamt Saarbrücken am heutigen Montag. „Insgesamt wurden 116 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt“, hieß es in diesem Zusammenhang. Die entsprechenden Überprüfungen seien Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung gewesen.
Insbesondere ging es der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ dabei um die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes, so das Saarbrücker Hauptzollamt. Diesbezüglich seien unter anderem Zahlungen des Mindestlohns sowie sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragszahlungspflichten unter die Lupe genommen worden. „Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Beschäftigten der allgemeine Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde“, so der Zoll.
Verdachtsmomente bei Kontrollen der Testzentren
Nach Angaben des Hauptzollamts Saarbrücken führten die Kontrollen zu folgenden Verdachtsmomenten:
- 21 Mal Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung)
- 14 Mal Mindestlohnverstoß
- 8 Mal Leistungsmissbrauch
- 2 Mal unerlaubte Ausländerbeschäftigung
Während der Prüfungen sei es zu keinen beziehungsweise nur geringfügigen Beeinträchtigungen der Arbeitsabläufe in den Testzentren gekommen, teilte das Hauptzollamt zudem mit. Demnach sei zum Zeitpunkt der Kontrollen der jeweilige Testbetrieb fortgesetzt worden.
Hintergrund
Angaben des Hauptzollamts Saarbrücken zufolge werden in den Corona-Testzentren „überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne spezifische berufliche Qualifikation eingesetzt“. In der Regel seien die Beschäftigungsverhältnisse nicht auf Dauer ausgelegt. Auch schwanke der Personalbedarf in den Einrichtungen. Der Grund: „Der Umfang des Testgeschehens hängt eng mit dem Infektionsgeschehen zusammen“.
Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Zollverwaltung führe „ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch […] regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch“, hieß es darüber hinaus. In bestimmten Branchen soll damit der „präventive Charakter“ der Prüfungen erhalten bleiben. Gerade bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit sei das ein „wichtiges Instrument“.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 07.03.2022