Gegen Schwarzarbeit: Zoll Saarbrücken kontrolliert Wach- und Sicherheitspersonal

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat der Zoll Saarbrücken am Freitag (1. September 2023) das Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier genommen. Bei einigen der 133 Kontrollierten kam der Verdacht auf Schwarzarbeit oder unrechtmäßige Bezüge von Hilfen auf.
Der Zoll Saarbrücken befragte insgesamt 133 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Foto: HZA Saarbrücken
Der Zoll Saarbrücken befragte insgesamt 133 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Foto: HZA Saarbrücken

Schwarzarbeit-Kontrollen im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Am vergangenen Freitag (1. September 2023) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in ganz Deutschland eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnissen im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Beamt:innen nahmen sämtliche Aufgabenbereiche der Branche, wie beispielsweise
Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz unter die Lupe.

45 Zollbeschäftigte kontrollieren im Saarland

Insgesamt 45 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren für das Hauptzollamt Saarbrücken, das für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz zuständig ist, unterwegs. Sie prüften unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Auch illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
sowie der Mindestlohn wurden ins Visier genommen.

133 Personen kontrolliert – mehrere Verdachtsmomente

Insgesamt befragten die Beschäftigten 133 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei ergaben sich mehrere Verdachtsmomente: 6-mal Schwarzarbeit, 4-mal Nichtzahlung des Mindestlohns, 9-mal unrechtmäßiger Bezug von
Arbeitslosengeld und 14 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. Nun sollen umfangreiche Nachprüfungen folgen, bei denen die Angaben der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Schwerpunktaktionen finden in besonders betroffenen Bereichen statt

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die FKS sollen dazu beitragen, die Sozialsysteme und Staatseinnahmen zu sichern. So sollen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen entstehen können. Die Prüfungen erfolgen dabei risikoorientiert. Zoll-Beschäftigte führen dabei – stichprobenartige oder vollständige – Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. Zudem kontrolliert die FKS ganzjährig besonders betroffene Branchen bei regionalen oder bundesweiten Schwerpunktaktionen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Hauptzollamtes Saarbrücken