Saarländer (37) festgenommen: Er soll Andreas S. und Florian V. öffentlich Unterschlupf angeboten haben

Am heutigen Freitag wurde gegen einen 37-jährigen Saarländer ein Haftbefehl vollstreckt. Unter anderem besteht der Verdacht, dass der Mann sich mit den mutmaßlichen Polizistenmördern von Kusel solidarisiert haben soll. In diesem Zusammenhang gebe es öffentliche Äußerungen. Das sind die Angaben der Saarbrücker Staatsanwaltschaft dazu:
Gegen den Mann wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Gegen den Mann wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Nach Postings im Internet: Haftbefehl gegen Saarländer (37) vollstreckt

Am heutigen Freitag (11. Februar 2022) wurde ein Haftbefehl des Saarbrücker Amtsgerichts gegen einen 37-jährigen Saarländer vollstreckt. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft am frühen Nachmittag. Die Vorwürfe gegen den Mann: häusliche Gewalt, Bedrohung sowie Beleidigung im Bekanntenkreis, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten.

„Insoweit ist der Beschuldigte dringend verdächtig, am Tattag der Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeibeamten während der Dienstverrichtung in der Nähe von Kusel hierauf bezugnehmend öffentlich wahrnehmbar bei Facebook“ unter anderem Folgendes geschrieben zu haben: „Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran“. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte außerdem „dieses Posting mit einem polizeifeindlichen Video verlinkt haben und dieses und weitere ähnliche Postings mit Party-Emojis versehen haben“.

Doch das war noch nicht alles. Der Mitteilung zufolge soll der Saarländer den tatverdächtigen Andreas S. und Florian V. „öffentlich Geld und Unterschlupf angeboten haben“. Beim Erlass des Haftbefehls gegen den 37-Jährigen sei das Amtsgericht davon ausgegangen, „dass der Beschuldigte sich verborgen hält und einem Strafverfahren entziehen werde“.

Hinweis der Staatsanwaltschaft (im Wortlaut): „Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.“

Weiterer Haftbefehl gegen 55-Jährigen

Wegen eines Internet-Hasskommentars hatte es erst kürzlich auch einen Haftbefehl gegen einen 55 Jahre alten Mann gegeben. Die Person sei laut Generalstaatsanwaltschaft verdächtig, öffentlich zum Töten von Polizist:innen aufgerufen zu haben. Dazu soll der Mann entsprechende Videos veröffentlicht haben. Als Anlass dafür habe er die Tat nahe Kusel genommen, so der Verdacht der Generalstaatsanwaltschaft.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 11.02.2022
– eigener Bericht