Streit am Hauptbahnhof Saarbrücken eskaliert: 19-Jährige attackiert Mutter und Sohn (6) mit Pfefferspray
Junge scheucht am Hauptbahnhof Saarbrücken Vögel auf
Am Montagabend (14. August 2023), gegen 18.00 Uhr, wurde die Bundespolizei wegen eines Vorfalls auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Saarbrücken alarmiert. Die Beamt:innen konnten die beiden beteiligten Frauen schnell lokalisieren. Daraufhin schilderte die geschädigte 26-Jährige, dass ihr sechsjähriger Sohn auf einem Roller über den Platz gefahren und dabei sitzende Vögel aufgescheucht hatte.
19-Jährige attackiert Mutter, Sohn und Begleiter aus Verärgerung mit Pfefferspray
Dies hätte die 19-jährige Beschuldigte derart verärgert, dass sie die Mutter und einen männlichen Begleiter zur Rede gestellt hätte. Es folgte ein Wortgefecht, in dessen Verlauf die jüngere Frau ein Pfefferspray zog und dieses gegen die Mutter, ihren Begleiter und das Kind einsetzte. Zudem zerriss sie das T-Shirt des Mannes. Die drei Angegriffenen erlitten bei der Attacke Verletzungen und mussten vor Ort ärztlich versorgt werden.
Beschuldigte zeigt keine Einsicht und fordert Spray zurück
Die 19-Jährige jedoch zeigte sich auch gegenüber den Einsatzkräften bei der Befragung wenig einsichtig, so die Bundespolizei. Sie habe etwa – erfolglos – das als Beweismittel sichergestellte Pfefferspray zurückgefordert. Im Zuge der Ermittlungen vor Ort konnten die Beamt:innen einen Zeugen finden, der die Schilderungen der Mutter bestätigte.
19-Jährige spuckt Mutter im Zug ins Gesicht und bedroht Kind
Damit war das Intermezzo allerdings noch nicht vorbei. Im Laufe des Abends meldete sich die Geschädigte erneut bei der Bundespolizei. Aufgelöst erklärte sie, dass sie auf der Zugheimreise in Richtung Saarlouis abermals auf die Beschuldigte getroffen sei. Diese sei auf sie zugekommen und habe ihr ins Gesicht gespuckt. Darüber hinaus habe sie den sechsjährigen Sohn derart bedroht, dass diesen Angstzustände plagten.
Verfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung
Die Beamt:innen ergänzten den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die 19-Jährige erwartet nun wegen des ersten Vorfalls ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dies aufgrund der Vorkommnisse im Zug um den Tatvorwurf der Beleidigung, der Körperverletzung sowie der Bedrohung zu erweitern.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Bundespolizei Saarbrücken