Tödlicher Anschlag in Saarlouis: Fall Yeboah landet vor dem Bundesgerichtshof

Nach dem Urteil gegen einen 52-Jährigen wegen des tödlichen Anschlags auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Verteidigung, Bundesanwaltschaft und einer der Nebenkläger legten Revision ein.
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis war Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Fotos: Landespolizeipräsidium Saarland
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis war Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Fotos: Landespolizeipräsidium Saarland

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss sich mit dem Urteil zu einem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis befassen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in dem Fall legten Verteidigung, Bundesanwaltschaft und einer der Nebenkläger Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor hatte der „SR“ berichtet.

Die Bundesanwaltschaft ging laut der Sprecherin bereits vergangenen Woche diesen Schritt, Verteidigung und Nebenkläger folgten am Montag (16. Oktober 2023). Die Frist zur Begründung der Revision beträgt nun vier Wochen.

Der Verurteilte im Mordfall Yeboah. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Das OLG Koblenz hatte einen 52 Jahre alten Deutschen am vergangenen Montag unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde der Mann auch wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Bei dem rassistischen Brandanschlag 1991 starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur