Tödlicher Unfall auf A620 bei Klarenthal: Gericht bestätigt Urteil gegen Frau

Bei der Neuauflage des Prozesses um den tödlichen Auffahrunfall auf der A620 bei Klarenthal hat das Landgericht Saarbrücken das Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Für die Unfallverursacherin bedeutet das Folgendes:

Gericht bestätigt Urteil wegen fahrlässiger Tötung

Der Revisionsprozess gegen eine Frau, die vor mehr als vier Jahren einen tödlichen Unfall auf der A620 in Höhe Klarenthal verursacht hatte, ist zu Ende gegangen. Wie der „SR“ berichtet, bestätigte das Landgericht Saarbrücken das Urteil aus der Vorinstanz.

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte die Unfallverursacherin ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Laut „SR“ bleibe das auch nach dem Revisionsprozess bestehen. Darüber hinaus müsse die Frau 4.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

Keine Hinweise auf Krampfanfall

Auch nach der Anhörung weiterer Sachverständiger gebe es keine Hinweise darauf, „dass die Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls einen kurzen Krampfanfall gehabt und damit den Unfall unverschuldet verursacht habe“, so der Medienbericht weiter. Damit habe das Landgericht Saarbrücken die Bestätigung des Urteils aus der Vorinstanz begründet.

Vorfall im August 2016

Die Unfallverursacherin raste im August 2016 mit überhöhter Geschwindigkeit mit ihrem Geländewagen in das Ende eines Staus. Dabei kollidierte ihr Fahrzeug mit dem Kleinwagen eines 23-jährigen Mannes, der dabei ums Leben kam. Fünf weitere Personen wurden verletzt.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte