Totschlag in Saarbrücken: Häusliche Pflegerin muss ins Gefängnis

Weil sie den Tod ihrer Patientin billigend in Kauf genommen hat, ist eine häusliche Intensivpflegerin in Saarbrücken zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Motiv bleibt wohl ungeklärt.
Die Frau starb an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Die Frau starb an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Wegen Totschlags durch Unterlassen ist eine 54-Jährige am heutigen Montag (9. Mai 2022) vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Die häusliche Intensivpflegerin muss laut „SR“ für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Angeklagte sagt, sie könne sich nicht erinnern

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass Barbara H. den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen habe. Die Angeklagte hatte sich während des Prozesses entschuldigt, aber angegeben, dass sie sich an den Tattag im Juni 2019 nicht mehr erinnern könne.

Schlauch nicht wieder angeschlossen

H. hatte laut Staatsanwaltschaft bei der schwerkranken Patientin in deren Zuhause in Saarbrücken nach dem Routinewechsel der Absaugvorrichtung den Schlauch eines Beatmungsgerätes trotz Alarms nicht wieder angeschlossen. Dadurch war das Gehirn des Opfers fast eine Viertelstunde ohne Sauerstoff.

Frau stirbt nach Sauerstoffunterversorgung

Erst, als der Ehemann der Geschädigten den Schlauch wieder ansteckte, sei das Gehirn wieder mit Sauerstoff versorgt worden. Doch die Schäden waren tödlich: Die 65-Jährige starb neun Tage später an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung.

Motiv bleibt wohl unklar

Die Polizei hatte mehr als 2,3 Promille Alkoholkonzentration bei der Täterin festgestellt. H. sei möglicherweise auch unter dem Einfluss von Cannabis gewesen. Das Motiv konnte laut „SR“ vor Gericht nicht geklärt werden.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht